In der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Bubikon/Wolfhausen...» wird das Thema derzeit heiss diskutiert: Hundekot, der offenbar oft einfach liegengelasen wird. Viele User wollen entsprechende Beobachtungen gemacht und Fehlbare darauf angesprochen haben. Andere relativieren, man zahle doch schliesslich auch Hundesteuern... Wiederum andere meinen, dass auch «Rossböle» meistens auf Wegen und Strassen liegen bleiben, was prompt die Rösseler in Fahrt bringt. Grundtenor der Diskussion: Die Disziplin der Hündeler scheint merklich nachgelassen zu haben.
Doch wie steht es eigentlich mit der berühmten Hundekot-Aufmahnepflicht? Entsprechende Schilder, die früher an neuraligischen Punkten in der Gemeinde, meistens in der Nähe von Robidog-Kästen, daran erinnerten, sind verschwunden. Oder haben den Hinweisen auf die neue Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit des Wildes (1. April bis 31. Juli) im Wald und in Waldnähe Platz gemacht. Gibt es die Hundekot-Aufnahmepficht in Bubikon nicht mehr, oder hat es sie womöglich gar nie gegeben?
In der Bubiker Polizeiverordnung werden wir nicht fündig, wohl aber im Kantonalen Hundegesetz. Unter dem Randtitel «Beseitigung von Hundekot» steht im Paragraphen 13: «1. Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. 2. Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen.»
Der Fall ist rechtlich also völlig klar: Die Aufnahmepfliucht gilt, in allen Gemeinden des Kantons Zürich, auch wenn sie nicht mehr überall ausgeschildert ist. Das
scheint, so ist der Diskussion zu entnehemn, für die meisten Hundehalter auch völlig klar zu sein.
(bn)
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b.j. (Freitag, 21 Juni 2024 11:59)
Wir nehmen alles auf, auch von anderen Hunde, und Taschentücher und auch andere Hinderlassenschaften von Menschen.
Die Menschen sollten sich auf ihre gute Erziehung besinnen.