Formulierungen wörtlich übernommen: buebikernews entfernt Empfehlungs-Banner für «zürioberland24»

Formulierungen grösstenteils wörtlich übernommen, ohne Quelle zu zitieren: Links /oben «zürioberland24.ch» vom 18. Juni 2024, rechts/unten buebikernews vom 12. Juni 2024.

 

Seit rund zwei Jahren empfiehlt buebikernews das Online-Portal «zürioberland24.ch» der Tudor Dialog GmbH (Gossau) mit einem Link-Banner. Dieses Banner haben wir nach plagiatorischem Verhalten von «zürioberland24.ch» nun entfernt.

 

Hintergrund bildet die Berichterstattung des Online-Portals über das Bubiker Feuerwerkverbot. Fünf Tage nach der Bubiker Gemeindeversammlung und nach unserer ausführlichen Berichterstattung darüber stellte auch «zürioberland24.ch» eine Meldung online. Darin übernahm es grösstenteils wörtliche Formulierungen aus dem Artikel von buebikernews vom 12. Juni 2024, ohne jedoch buebikernews als Quelle zu zitieren. Stattdessen behauptete das Portal, die Quelle seiner Berichterstattung sei die Facebook-Seite der Eidgenössischen Feuerwerksinitiative. Dort hingegen wurde bereits unmittelbar nach der Gemeindeversammlung der Bericht von buebikernews mit Link gepostet (siehe Bild unten), und dieser war demnach eindeutig die Primärquelle von «zürioberland24».

 

buebikernews hat bei Verlegerin Barbara Tudor das offensichtlich plagiatorische Verhalten (siehe Box) schriftlich angemahnt, umgehend eine Korrektur der Zitierung verlangt und sich weitere Schritte vorbehalten. Gegenüber buebikernews bestritt Barbara Tudor telefonisch, dass buebikernews die Quelle ihrer Berichterstattung gewesen sei – trotz der eindeutig identischen Formulierungen im Text von «zürioberland24.ch».

 

buebikernews hat sich in einem ersten Schritt entschieden, das Empfehlungsbanner für «zürioberland24.ch» zu entfernen, weil wir dieses Medium nicht mehr als seriös empfehlen können.

 

Thomas Illi, Redaktionsleiter buebikernews

 

 

 

Schweizer Presserat: «Minimaler beruflicher Anstand»

 

«Plagiate sind oft schwer festzumachen, wenn mehrere Journalisten am selben Thema arbeiten. Die Anlehnung an andere Medienberichte ist dann unlauter, wenn die Nennung einer ersten Quelle geboten und zumutbar war. Es ist ein «minimaler beruflicher Anstand» einzufordern...

 

Die Regeln


Kodex Pflicht 4 – Lauterkeit der Recherche. Journalisten bedienen sich keiner unlauteren Methoden; sie begehen kein Plagiat.


Richtlinie 4.7 – Plagiat. Wer Informationen und Kommentare [auch Bilder, Töne] ohne Quellenangabe in identischer oder [eng] anlehnender Weise übernimmt, handelt unlauter.»

 

 

 

So berichtete die Feuerwerksinitiative vor fünf Tagen auf ihrer Facebookseite, indem sie den buebikernews-Artikel verlinkte (Screenshot Facebook-Seite der Feuerwerksinitiative)
So berichtete die Feuerwerksinitiative vor fünf Tagen auf ihrer Facebookseite, indem sie den buebikernews-Artikel verlinkte (Screenshot Facebook-Seite der Feuerwerksinitiative)

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Kommentare: 2
  • #1

    Bob Woodward (Dienstag, 18 Juni 2024 18:22)

    Peinlich, was sich da die Gossauer Verlags-Queen erlaubt. Recherchieren bedeutet in ihrem Laden offenbar, eine Alternativ-Quelle zu suchen, um die schnellere Konkurrenz als eigentliche Quelle nicht nennen zu müssen. Da könnte man aber wenigstens die Sätze ein wenig umschreiben, damit es nicht gar so offensichtlich ist...

  • #2

    Schulmeisterin (Dienstag, 18 Juni 2024 18:52)

    Abgeschrieben? Ungenügend, setzen! Note 1!