Bubikon verbietet als erste Gemeinde im Kanton lärmendes Feuerwerk!

(Bild: feuerwerksinitiative.ch)
(Bild: feuerwerksinitiative.ch)

 

Bubikon übernimmt eine Vorreiterrolle im Kanton Zürich: Als erste Gemeinde verbietet es lärmendes Feuerwerk! Das Verbot gilt bereits am 1. August 2024.

 

Die Gemeindeversammlung hat am Mittwoch (12. Juni 2024) eine entsprechende Initiative der Wolfhauser Ärztin Judith Bucher und Mitunterzeichnenden angenommen, indem sie den ablehnenden Antrag des Gemeinderats mit 64 zu 31 Stimmen verwarf. Das Verbot tritt gemäss einem weiteren Beschluss der Versammlung bereits am 1. August 2024 in Kraft.

 

Die Initiative von Judith Bucher verlangte eine wichtige Änderung von Artikel 7 der Polizeiverordnung: Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk soll grundsätzlich verboten, anstatt – wie bisher – in den Nächten vom 1. auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar – bewilligungsfrei erlaubt sein. Wie bisher soll aber «für besondere Veranstaltungen das zuständige Verwaltungsorgan das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen» können.

 

Gemeinderat war gegen ein Verbot

 

Der Gemeinderat hatte die Initiative für gültig erklärt, stellte sich in seinem Antrag jedoch gegen das Anliegen der Initiantivgruppe: «Die Initiative geht dem Gemeinderat zu weit», hiess es bereits im beleuchtenden Bericht zur Versammlung. Der Gemeinderat habe Verständnis für die Argumente eines Feuerwerksverbots aus Gründen des Lärmschutzes, sagte an der Versammlung der zuständige Sicherheitsvorstand Reto Frey. Allerdings spreche die Tradition dafür, dass das zeitlich auf lediglich zwei Anlässe pro Jahr, nämlich Bundesfeier und Silvester, eingeschränkte Zünden von Feuerwerk weiterhin möglich sein soll.

 

Es gelte, so der Gemeinderat, schon heute ein Verbot von Lärm verursachendem Feuerwerk ausserhalb dieser beiden Nächte. Die Praxis mit Ausnahmebewilligungen sei «äusserst restriktiv»: Gesuche für Feuerwerk zum Beispiel aus Anlass eines runden Geburtstages oder einer Hochzeit oder eines Firmenjubiläums würden nicht bewilligt. Vor diesem Hintergrund dränge sich eine Anpassung der Polizeiverordnung nicht auf, so der Gemeinderat: Ein absolutes Verbot allein für die Gemeinde Bubikon sei «wenig sinnvoll, solange in den Nachbargemeinden Feuerwerk zugelassen ist». Das ist allerdings ein schräges Argument: Wie berichtet, ist in Hombrechtikon eine gleichlautende Initiative hängig. Ebenfalls ist auf eidgenössischer Ebene eine Feuerwerkverbot-Initiative pendent.

 

Die Initiantin Judith Bucher verwies vor der Versammlung auf den Kanton Graubünden, wo Davos eine Vorreiterrolle gespielt hatte und wo mittlerweile 30 Gemeinden dem Beispiel gefolgt sind: «Ich wünsche mir die Schlagzeile mit der Vorreiterrolle auch in der Bubiker Presse!» buebikernews kommt diesem Wunsch gerne nach... Für unsere Redaktion kommt das Ja zur Initiative nicht überraschend: Bereits ein Online-Voting bei der buebikernews-Leserschaft hatte eine – damals noch knappe –Zustimmung zum Feuerwerksverbot ergeben.

 

Kritische Votanten fragten sich, ob das Verbot überhaupt durchsetzbar sei, ob Bubikon damit nicht «überreguliere» und sogar ein «Denunziantentum wie in der DDR» fördere. Die etwas komplizierte Abstimmung – Ja zur Initiative sagte, wer Nein zum ablehnenden Antrag des Gemeinderates sagte – fiel dann aber deutlich aus: Von 108 Anwesenden wollten nur 31 dem Gemeinderat folgen, 64 dagegen der Initiantin.

 

Klares Ja zur Jahresrechnung

 

Eine klare Sache war die Jahresrechnung 2023, die von Finanzvorsteherin Susanne Berchtold präsentiert wurde und mit grossem Mehr Zustimmung fand. Die Erfolgsrechnung der Gemeinde Bubikon schliesst bei einem Aufwand von CHF 48'227'645.91 und einem Ertrag von CHF 65'117'082.42 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 16'889'436.51 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 18'062'600.00. Demzufolge schliesst die Rechnung 2023 um CHF 1'173'163.49 schlechter ab als vorgesehen. Der trotzdem sehr hohe Ertragsüberschuss in zweistelliger Millionenhöhe ist in erster Linie eine Folge des Systemwechsels bei der Abgrenzung des Finanzausgleichs. Auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfahl Zustimmung zur Jahresrechnung.

 

(bn)

 

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Kommentare: 7
  • #1

    Bürger des Überwachungsstaat (Mittwoch, 12 Juni 2024 21:59)

    Und wie will die Gemeinde dies kontrollieren an Silvester und am 1.August? Meldet sich Frau Bucher die ersten zwei Jahre freiwillig um die Lärmsünder aufzuspüren und an den Pranger zu stellen?

  • #2

    I.S. (Donnerstag, 13 Juni 2024 14:23)

    Lassen wir uns mal überraschen.wie dies in sieben Wochen umsetzbar ist. Werden bestimmt auch „Frauenfürze“ verboten. Die können ganz laut sein je nach Anwendung!

  • #3

    C. Winter (Donnerstag, 13 Juni 2024 17:02)

    Herzlichen Glückwunsch & Danke an die Initianten - das nennt sich direkte Demokratie! Nun werden sich wohl einige der an der gestrigen Gemein- deversammlung Abwesenden verwundert die Äuglein reiben - und mehr oder weniger laut anonym oder öffentlich ihren Unmut kundtun. - Selbst der Gemeinderat wird wohl auch erstaunt zur Kenntnis genommen haben (müssen), dass auch hier (nicht nur beim misslungenen "Coup ohne Mitspracherecht" beim Gemeindelogo) die aktiven Stimmbürger nicht immer mit Begeisterung auf seine Vorschläge reagieren...
    Denjenigen, die nun gar Vergleiche mit dem Überwachungsstaat der DDR an den Haaren herbeiziehen, sei freundlich in Erinnerung gerufen, dass dort eine solche Abstimmung nie möglich gewesen wäre...
    Vielleicht hatten es auch einfach die Meisten satt, dass nicht "nur" während 1 bis 2 Stunden an 2 Tagen im Jahr an gezielt ausgewählten Orten ein Feuerwerk zu sehen und hören war, sondern Hinz und Kunz schon 3 Tage vorher und nachher egoistisch mitten in den Wohnquartieren und am Waldesrand ihre lautstarken "Fürze" und Knaller losgelassen haben...

  • #4

    Eine Wolfhauserin (Freitag, 14 Juni 2024 14:53)

    Ich könnte leider nicht an die Gemeindeversammlung, finde das Ergebnis aber super! Ich könnte meine Haustiere und mich selber zweimal im Jahr ein paar Stunden mit Medikamenten beruhigen, aber es chlöpft ja Tage vorher und nachher immer wieder mal. Es ist illusorisch zu glauben, es bleibe diesen 1. August nun ganz ruhig. Aber es ist ein erster Schritt. Andere Gemeinden werden nachziehen, hoffentlich die ganze Schweiz dank der Volksinitiative, und in zehn Jahren wird man nicht mehr verstehen, was man früher an dieser (nicht sehr alten) "Tradition" so toll fand.

  • #5

    Judith Bucher (Freitag, 14 Juni 2024 15:46)

    Nachtrag zur Gemeindeversammlung vom 12.6.
    Am Donnerstagabend kam es in Nussbaumen im Raum Baden zu einer Explosion mit zwei Toten und 11 Verletzten. Das wissen wir.
    Das sagt die Polizei am Freitag
    Die Polizei informiert am Freitagmittag darüber, dass es in der Garage in Nussbaumen zu einem Unfall mit «potentem Feuerwerk» gekommen sei. Dabei seien ein 43-jähriger Italiener und ein 24-jähriger Schweizer tödlich verletzt worden.
    Wie die Polizei weiter informiert, handelt es sich bei dem festgestellten Feuerwerk nicht um «handelsübliche Pyrotechnik». Es sei wohl mehr als eine normale Feuerwerkbatterie gewesen, aber nicht Sprengstoff im eigentlichen Sinn, sagte Polizeisprecher Daniel Wächter an einer Medienkonferenz in Nussbaumen. Die Tiefgarage sei «akut einsturzgefährdet» und werde geräumt.

  • #6

    8633 (Freitag, 14 Juni 2024 22:22)

    Liebe Frau Bucher,

    Was soll der Kommentar mit der Explosion in Nussbaumen? Finde ich etwas makaber dies als "Beispiel" für ein Verbot zu nehmen.
    Hat kaum etwas mit dem Verbot an sich zu tun. Ich finde es schade, ein Stück mehr "Freiheit" fällt. Das Argument mit den Tieren ist individuell wie die "Freude" am Feuerwerk. Leben & leben lassen.

  • #7

    Meier (Montag, 01 Juli 2024 13:40)

    So schade wie die Schweizer so bünzlig sein können.. es geht ja nur um 2Anlässe pro jahr (1.august & Silvester).. come on ,ich habe auch 2kleine Kinder und der Lärm ist auch nicht so ideal für ihren Schlaf und trotzdem finde ich gewisse Traditionen wichtig dass man einfach beibehaltet diese behaltet werden müssen ... dieser Entscheid finde ich sehr spiessig und bünzlig.. tut mir leid..