Wegen des kantonalen Gemeindegesetzes benötigt die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland eine neue Rechtsform. Die beteiligten Gemeinden stimmen im
September 2024 über die Gründung einer Aktiengesellschaft ab. Dies geht aus einer Mitteilung vom Freitag (24. Mai 2024) hervor.
Seit über 60 Jahren liefert die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) Trink-, Brauch- und
Löschwasser in die angeschlossenen Gemeinden. Organisiert ist sie als einfache Gesellschaft, welcher 14 Beteiligte
angehören: die politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon; die
Wasserversorgungsgenossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona; sowie die
öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH».
Mit der Revision des kantonalen Gemeindegesetzes im Jahr 2018 sind die Anforderungen an die GWVZO deutlich gestiegen. Würde die GWVZO weiterhin als einfache Gesellschaft geführt, wäre der administrative Aufwand bei der Budgetierung und Rechnungslegung in Zukunft erheblich höher. Die Beschlussfassung würde zudem komplizierter, was die Finanzierung von Erneuerungsprojekten enorm erschweren würde.
«AG als einziger gangbarer Weg»
Aus den erwähnten Gründen empfiehlt die Bau- und Betriebskommission der GWVZO, die Rechtsform zu ändern, schreibt die GWVZO.
Eine sorgfältige Prüfung habe nun gezeigt, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft «der einzig sinnvolle und
machbare Weg ist». Alle anderen Rechtsformen ergäben zahlreiche Nachteile – unter anderem deshalb, weil die Beteiligten der GWVZO sehr unterschiedlich organisiert sind und aus zwei verschiedenen Kantonen stammen.
So sei es beispielsweise nicht möglich, dass die bestehenden Wasserversorgungs-Genossenschaften Mitglied eines Zweckverbands oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt werden könnten. Für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sind
verschiedene Schritte notwendig. Die acht politischen Gemeinden und die Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH» müssen untereinander eine interkommunale Vereinbarung abschliessen. Über diese Vereinbarung stimmt die Bevölkerung der jeweiligen
Gemeinden am 22. September 2024 an der Urne ab. Ein «Ja» bedeutet gleichzeitig die Zustimmung zur Gründung der Aktiengesellschaft.
Alle 14 Beteiligten müssen der Rechtsformänderung zustimmen. Bei den Genossenschaften finden die Entscheidfindungen bereits
anlässlich ihrer Jahresversammlungen, oder Verwaltungsratsbeschluss statt.
Einstimmiges Resultat notwendig
Bei einem einstimmigen positiven Resultat kann die neue Aktiengesellschaft laut Mitteilung im Dezember 2024 gegründet und die
bestehenden Anlagen der GWVZO darin überführt werden. Die heute Beteiligten bleiben die alleinigen Eigentümer der GWVZO. Sie werden im gleichen Umfang
Aktien erhalten, wie sie heute Bezugsrechte für Wasser haben und am Vermögen der heutigen GWVZO beteiligt sind.
Die heutige Bau- und Betriebskommission wird durch einen Verwaltungsrat ersetzt. Die Geschäftsführung bleibt weiterhin bei
einem beauftragten Dritten, wie dies heute die Gemeindewerke Rüti sind. Auf den Wasserpreis hat die neue Rechtsform keine
Auswirkungen; unabhängig davon ist aufgrund von grösseren Ersatzinvestitionen verschiedener Anlagenteile mittelfristig
aber eine Preiserhöhung zu erwarten.
«Die Umwandlung der GWVZO in eine Aktiengesellschaft bringt in erster Linie eine Vereinfachung und Beschleunigung in der
Administration, bei der Beschlussfassung und bei der Finanzierung von Erneuerungsprojekten», erklärt François Racine, Präsident der Bau-
und Betriebskommission der GWVZO. «So kann sich die GWVZO auch künftig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die
Bevölkerung im Zürcher Oberland mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu beliefern.
Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinde Bubikon
Im Dezember 2024 (geplanter Start mit dem operativen Geschäft) gründen die Beteiligten die GWVZO AG. Jeder Beteiligte bezahlt
und erhält die Anzahl Aktien, welche seinem Optionsanteil (Wasserbezugsrechte) entspricht. Die Gemeinde Bubikon wird anteilsmässig Optionen
für 1'850 m3 à CHF 2.50 zeichnen, was Total CHF 4'625 ausmacht. Der heutige Anteil der Gemeinde Bubikon an den Sachanlagen der GWVZO (Stand 1. Januar
2024) in Höhe von CHF 940’622, wird im Frühling 2025 in die neue AG eingebracht.
Haltung des Gemeinderats Bubikon
Der Gemeinderat hat laut Mitteilung am 15. Mai 2024 die Vorlage zuhanden der Urnenabstimmung vom 22. September
verabschiedet. Mit der Änderung der Rechtsform bleiben die Beteiligten die alleinigen Eigentümer der GWVZO AG. Das
nominale Aktienkapital in der Höhe von CHF 974'000.00 ist voll liberiert. Es entstehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen oder
Nachschusspflichten gegenüber der Gesellschaft. Die Beteiligung an der GWVZO AG entspricht der bisherigen Beteiligung an der GWVZO. Die Zeichnung von Wasserbezugsrechte in Höhe von CHF 4'625 stellen kein finanzielles Risko dar.
Der Gemeinderat Bubikon beantragt laut Mitteilung daher den Stimmberechtigten, der Umwandlung der GWVZO zu einer Aktiengesellschaft zuzustimmen.
(pd/bn)
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