GZO widerspricht ehemaligem Generalunternehmer

(Bild: zvg)
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Der Generalunternehmer Steiner hat den Vertrag mit der GZO AG Spital Wetzikon gekündigt. Beide Unternehmen, die GZO AG und Steiner AG, hätten sich auf eine gemeinsame Kommunikation zur Kündigung verständigt und diese Kommunikation inhaltlich definiert, schreibt das GZO in einer Mitteilung vom Dienstag (14. Mai 2024). «Aus uns unerklärlichen Gründen» habe die Steiner AG «intensiv über die Medien kommuniziert». Aus diesem Grund sehe  sich die GZO AG Spital Wetzikon zu einer Stellungnahme veranlasst.

Die Steiner AG behaupte, sie sei angesichts der Situation gezwungen gewesen, vom Werkvertrag mit der GZO AG zurückzutreten. Das sei nicht zutreffend. Steiner sei mit den Arbeiten rund 16 Monate in Verzug, obwohl die Termine erst im Oktober 2022 vertraglich neu geregelt worden waren. Konkret hätte der Erweiterungsbau bis 31. Juli 2024 fertig gestellt sein müssen. Steiner teilte jedoch vor einigen Monaten mit, dass sie damit frühestens im Spätherbst 2025 fertig sein würde. Bis Ende 2024 wäre deswegen eine Konventionalstrafe in Höhe von rund CHF 10 Mio. verfallen.
     
Gemäss dem TU-Werkvertrag mit der Steiner AG inklusive genehmigten Nachträgen stehe Steiner eine Vergütung von CHF 225 Mio. zu. Im Januar 2024 habe Steiner jedoch plötzlich eine Vergütung von CHF 340 Mio. gefordert. Die GZO AG hat diese Mehrforderung zurückgewiesen, da es dafür keinerlei Grundlage gebe.
    

Die GZO AG habe Steiner zahlreiche Male aufgefordert, die vertraglich geschuldeten Finanzreportings, Kostenreportings, sowie Zahlungsjournale / Abrechnungen vorzulegen. Steiner habe diese Unterlagen bis heute nicht abgegeben. Es fehle insbesondere an Transparenz darüber, ob Steiner die Zahlungen vom GZO vertragsgemäss verwendet hat.

 

Aufgrund des massiven Verzugs hätte die Steiner AG einen neuen Zahlungsplan von der GZO AG genehmigen lassen müssen. Die GZO AG sei bis zum Vorliegen eines solchen neuen Zahlungsplans bzw. bis zur Fälligkeit der aus dem neuen Zahlungsplan resultierenden Rechnungen vertraglich berechtigt gewesen, Zahlungen zurückzuhalten. Dennoch habe die GZO AG bis Mitte April 2024 sämtliche Rechnungen der Steiner AG fristgerecht beglichen. Das Total der bis heute bezahlten Rechnungen belaufe sich auf über CHF 90 Mio. Ende April wurden Rechnungen der Steiner AG im Umfang von CHF 3.9 Mio. zurückgehalten, weil seitens der GZO AG Gegenforderungen bestünden.
     
Verschiedene Planer und Unternehmer hätten sich bei der GZO AG beschwert, dass Steiner ihre Rechnungen nicht bezahle. Die GZO AG habe Steiner diesbezüglich abgemahnt. Die Kündigung des Vertrags seitens der Steiner AG sei die Antwort auf die zahlreichen Abmahnungen der GZO AG gewesen.
     
Zur Kündigung des Vertrags sei die Steiner AG vertraglich nicht berechtigt und sie habe den Schaden, welcher der GZO AG aus dieser Kündigung entsteht, zu ersetzen. Die GZO AG verfüge über Erfüllungsgarantien im Umfang von CHF 20 Mio., welche einen Teil des entstandenen Schadens decken werden.

Die Kündigung des Vertrags durch die Steiner AG habe nichts mit der Liquidität oder der Nachlassstundung der GZO AG zu tun, schreibt das Wetziker Spital: «Berechtigte offene Rechnungen der Steiner AG bestehen nicht und die Liquidität der GZO AG ist gegeben, mit Ausnahme des Umstandes, dass eine Refinanzierung für eine Anleihensobligation gesucht wird.»

 

Die Steiner AG hat auf Anfrage von Journalisten für morgen eine Stellungnahme zu den Vorwürfen aus Wetzikon in Aussicht gestellt.

 

(bn)

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