Bubiker Schulpflege soll auf fünf Sitze verkleinert werden

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Gemeinderat schickt Teilrevison der Gemeindeordnung in die Vernehmlassung

 

Gemeinderat und Schulpflege haben entschieden, neu eine Leitung Bildung zu etablieren und die Schulpflege von sieben auf fünf Sitze zu verkleinern. Wie der Gemeinderat am Dienstag (14. Mai 2024) in einer Mitteilung schreibt, bedingt dies eine Teilrevision der Gemeindeordnung. Darüber hinaus sollen im Sinne einer zeitgemässen Gemeindeordnung und der verabschiedeten Gemeindestrategie Bubikon 2035 noch einige weitere Anpassungen vorgenommen werden. Die Änderungen werden der Bevölkerung, den Parteien und interessierten Institutionen zur Vernehmlassung unterbreitet.


Die aktuell gültige Gemeindeordnung wurde im Juni 2021 von den Stimmberechtigten in Bubikon gutgeheissen. Mit der damaligen Totalrevision verbunden war eine Reduktion der Gemeinderatssitze, und die Finanzkompetenzen der Schulpflege wurden angepasst.
Zu Beginn der Legislatur 2022 - 2026 hat der Gemeinderat unter Einbezug der Schulpflege die Gemeindestrategie Bubikon 2035 entwickelt und daraus verschiedene Stossrichtungen für 2023 - 2026 abgeleitet. Darin aufgenommen hat er auch das Legislaturziel der Schulpflege, nämlich die Schaffung einer Stelle Leitung Bildung. Damit verbunden ist auch eine Reduktion der Schulpflege von heute sieben auf fünf Mitglieder.


Die Schaffung der Stelle Leitung Bildung bedarf laut Gemeinderat einer Änderung in der Gemeindeordnung. Der Gemeinderat hat dies laut Mitteilung zum Anlass genommen, die Gemeindeordnung auf weitere Anpassungen «im Sinne einer zeitgemässen Gemeindeordnung und der Gemeindestrategie Bubikon 2035 mit ihren ambitionierten Zielen für die Gemeinde hin zu überprüfen».


So soll der Gemeinderat aufgrund der seit 2016 aufgelaufenen Teuerung eine leicht erhöhte Finanzkompetenz von CHF 200'000 auf 250'000 erhalten. Die Sozialbehörde soll ebenfalls mit moderaten finanziellen Kompetenzen ausgestattet werden. Bewilligung von im Budget enthaltenen einmaligen Ausgaben von max. CHF 30'000 im Jahr respektive max. CHF 15'000 bei neuen im Budget enthalten wiederkehrenden Ausgaben. Zusätzlich soll es eine Anpassung des Wahlprozederes aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen geben. Diese Betrifft das Vorverfahren bei den Erneuerungswahlen und die Einführung von gedruckten Wahlzetteln.

 

Vernehmlassung bis 10. Juni, Abstimmung im September


Dem Gemeindeamt des Kantons Zürich wurde die geplante Teilrevision der Gemeindeordnung zur Vorprüfung eingereicht. Das Gemeindeamt signalisiert im Vorprüfungsbericht vom 18. März 2024 grundsätzlich die Genehmigung der vorliegenden Teilrevision. Empfehlungen des Gemeindeamtes sind bereits in die vorliegende Fassung des Entwurfs für die Teilrevision der Gemeindeordnung eingeflossen.
Als nächster Schritt wird nun die Vernehmlassung gestartet, damit die Bevölkerung, Parteien und weitere interessierte Kreise Stellung zur geplanten Teilrevision nehmen können.
 
Empfehlungen, Kritik, Vorschläge zur Anpassung können bis am 10. Juni 2024 dem Gemeinderat auf gemeinde@bubikon.ch oder schriftlich mitgeteilt werden. An der Infoveranstaltung vom 5. Juni 2024 soll die Vorlage vorgestellt und diskutiert werden. Die Urnenabstimmung ist für den 22. September 2024 und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2025 geplant. (bn)

 

 

Download
Synoptische Darstellung: Das ändert sich im Detail
Synoptische Darstellung Gemeindeordnung
Adobe Acrobat Dokument 438.3 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0