Um die vom Kanton vorgegebene höhere Asylquote (buebikernews berichtete) erfüllen zu können, plant der Gemeinderat die Errichtung von provisorischen Wohncontainern neben dem Zentrum Furtwis in Bubikon.
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich teilte im Januar 2024 per Schreiben mit, dass ab dem 1. Juli 2024 die Asylquote von derzeit 1,3 % auf 1,6 % der
Wohnbevölkerung angehoben wird. Ab dem 1. Juli 2024 wird jede Gemeinde im Kanton Zürich auf ihrem Gebiet 16 Asyl- und Schutzsuchende pro 1000 Einwohnerinnen und
Einwohner unterbringen müssen.
Dies bedeute für die Gemeinde Bubikon, dass sie ab diesem Zeitpunkt zusätzlich 24 Personen aufnehmen werde, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Montag (13. Mai 2024). Anlässlich der letzten Erhöhung der Aslyquote von 0,9 % auf 1,3 % im Juni 2023, habe die Gemeinde noch entsprechende Unterkünfte von privaten Vermietern akquirieren können, trotz des ausgetrockneten Wohnungsmarktes: «Um die neue Quote zu erfüllen, gilt es die bestehende Inf- rastruktur ab Juli 2024 mit zusätzlichen provisorischen Unterkünften zu ergänzen.»
Da aktuell kaum mehr Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt zu finden sind, habe sich der Gemeinderat, «nach intensiven Abklärungen und Prüfung verschiedener
Alternativen», dafür entschieden, neben dem bestehenden Zentrum für einfaches Wohnen in der Furtwis provisorisch Wohncontainer aufzustellen und diese anzumieten: «Durch diese
Ergänzung kann die bestehende Infra- und Betreuungsstruktur in der Furtwis optimal genutzt werden», schreibt der Gemeinderat. Die Nähe zur Gemeindeverwaltung garantiere eine rasche
Reaktionsmöglichkeit.
Baugesuch in den nächsten Tagen
Die Kosten für die Miete der Wohncontainer belaufen sich laut Mitteilung auf jährlich CHF 72'000 (oder monatlich CHF 6'000) . Dazu kommen noch
einmalige Ausgaben für die Fundamente, Erdarbeiten sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen in der Höhe von ca. CHF 149'000: «Da die Gemeinde für die Unterbringung von Asylsuchenden eine Pauschale
vom Kanton erhält, wird damit gerechnet, dass sich Aufwand (Miete Wohncontainer und Abschreibung der einmaligen Ausgaben) und Ertrag (Pauschale des Kantons) ausgleichen werden.» Das entsprechende
Baugesuch für die provisorischen Wohncontainer wird in wenigen Tagen publiziert werden.
Der Gemeinderat ist laut Mitteilung davon überzeugt, damit eine «kostengünstige und angemessene Unterbringungsmöglichkeit schaffen zu können». Die zeitlichen
Vorgaben des Kantons für die Unterbringung werden so leicht verzögert eingehalten: «Sollte es sich zeigen, dass der Kanton Zürich die Aufnahmequote weiter erhöht, so wäre eine Aufstockung der
Wohncontainer – mit einem ent- sprechenden Bewilligungsverfahrens – möglich.» (bn)
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