Bubikon entscheidet am 12. Juni 2024 an der Gemeindeversammlung (19.30, Geissbergsaal Wolfhausen), ob lärmendes Feuerwerk auf Gemeindegebiet verboten werden soll. Die entsprechende Einzelinitative von Judith Bucher (buebikernews berichtete) steht nebst der Jahresrechnung 2023, und der Beantwortung allfälliger Anfragen auf der am Freitag (10. Mai 2024) publizierten Traktandenliste der Versammlung. In einer Umfrage von buebikernews hatte sich eine knappe Mehrheit der Teilnehmenden für die von Judith Bucher geforderte Änderung der Gemeindeordnung ausgesprochen.
Gemeinderat lehnt Initiative ab
Der Gemeinderat lehnt die Initiative gemäss dem beleuchtenden Bericht ab: «Die Initiative geht dem Gemeinderat zu weit.» Der Gemeinderat habe Verständnis für die Argumente eines Feuerwerksverbots aus Gründen des Lärmschutzes. Allerdings spreche die Tradition dafür, dass das zeitlich auf lediglich zwei Anlässe pro Jahr, nämlich Bundesfeier und Silvester, eingeschränkte Zünden von Feuerwerk weiterhin möglich sein soll. Es gelte schon heute ein Verbot von Lärm verursachendem Feuerwerk ausserhalb dieser beiden Nächten. Die Praxis mit Ausnahmebewilligungen sei «äusserst restriktiv»: Gesuche für Feuerwerk zum Beispiel aus Anlass eines runden Geburtstages oder einer Hochzeit oder eines Firmenjubiläums würden nicht bewilligt. Vor diesem Hintergrund dränge sich eine Anpassung der Polizeiverordnung nicht auf, so der Gemeinderat: Ein absolutes Verbot allein für die Gemeinde Bubikon sei «wenig sinnvoll, solange in den Nachbargemeinden Feuerwerk zugelassen ist». Das ist allerdings ein schräges Argument: Wie berichtet, ist allerdings in Hombrechtikon eine gleichlautende Initiative hängig. Ebenfalls ist auf eidgenössischer Ebene eine Feuerwerkverbot-Initiative pendent.
Die Erfolgsrechnung der Gemeinde Bubikon schliesst bei einem Aufwand von CHF 48'227'645.91 und einem Ertrag von CHF 65'117'082.42 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 16'889'436.51 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 18'062'600.00. Demzufolge schliesst die Rechnung 2023 um CHF 1'173'163.49 schlechter ab als vorgesehen. Der trotzdem sehr hohe Ertragsüberschuss in zweistelliger Millionenhöhe ist in erster Linie eine Folge des Systemwechsels bei der Abgrenzung des Finanzausgleichs. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfiehlt Zustimmung zur Jahresrechnung. (bn)
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