Der Gemeinderat Bubikon hat beschlossen, betreuenden und pflegenden Angehörigen als Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit jährlich ein Gutschein nach Wahl aus einer Liste von beteiligten Institutionen im Wert zwischen 100 und 120 Franken zu überreichen. Für die Betreuungsgutscheine wird für das Jahre 2024 ein Kostendach in der Höhe von 5'000 Franken zu Lasten des Bubiker-Fonds bewilligt. Für die folgenden Jahre sollen die jährlichen Beträge von 5'000 Franken ordentlich budgetiert werden.
«Betreuende und pflegende Angehörige ermöglichen mit ihrem oft hohen und langen Einsatz, dass Familienmitglieder mit altersbedingten und gesundheitlichen Einschränkungen so lange wie möglich zu Hause leben können» schreibt der Gemeinderat im entsprechenden Gemeinderatsbeschluss: «Sie leisten sehr wertvolle und herausfordernde Arbeit. Meist können ältere und kranke Menschen nur durch die Unterstützung ihrer Familie weiterhin zu Hause wohnen.»
Die Gemeinde soll laut Gemeinderat pflegende und betreuende Angehörige deshalb mit einem Betreuungsgutschein unterstützen und so für die wertvolle Arbeit Anerkennung geben und ihnen ebenso Zeit für die eigene Erholung ermöglichen.
Betreuungsgutscheine sollen für folgende Institutionen eingesetzt werden können:
• Entlastungsdienst Kanton Zürich
• Spitex Bubikon, Hauswirtschaft od. Betreuung
• Gipfeltreffen Bubikon (Mittagessen und Betreuung am Nachmittag, für demente Personen)
• Tages- und Nachtstruktur (TuNS) im Zentrum Sunnegarte
• Pro Senecute, Home
Im Gemeinderatsbeschluss sind Voraussetzung für die Abgabe der Gutscheine genannt: Betreute und gepflegte Person muss in Bubikon / Wolfhausen
wohnhaft sein, zu Hause und nicht in einem Heim leben sowie an einer Erkrankung, welche regelmässige Betreuung
durch Angehörige benötigt.
(bn)
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