Der Gemeinderat hat eine am 15. Januar 2024 eingereichte Einzelinitiative von Judith Bucher und acht Mitunterzeichnenden betreffend «Verbot von lärmendem Feuerwerk» geprüft und in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs für gültig erklärt. Die Einzelinitiative wird an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zum Entscheid vorgelegt. Dies geht aus einer amtlichen Mitteilung vom Dienstag (9. April 2024) hervor.
Die Initianten beantragen laut dem Gemeinderatsbeschluss die Abänderung von Art. 7 der kommunalen Polizeiverordnung mit folgendem Initiativtext:
«Art. 7 der Polizeiverordnung der Gemeinde Bubikon sei wie folgt abzuändern:
Art. 7
Feuerwerk
Abs. 1 Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist verboten.
Abs. 2 Für besondere Veranstaltungen kann das zuständige Verwaltungsorgan das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen.»
In der Begründung der Initiative heisst es: «Empfindliche, auch kranke Menschen, Wild-, Nutz- und Haustiere leiden unter dem sehr lauten und repetitiv lauten Feuerwerkslärm und können gesundheitliche Schäden erleiden.» Die Nachtruhe und die Befindlichkeit würden bei den jetzigen Verhältnissen über mehrere Tage hin gestört, weil «zwei bis drei Tage vor und nach den erlaubten Zeiten lärmendes Feuerwerk bei Tag und Nacht willkürlich gezündet wird». Nichtlärmendes Feuerwerk soll wie bisher erlaubt bleiben.
Laut dem Gemeinderat erfüllt die Initiative die formellen und materiellen Anforderungen und sei «dementsprechend gültig». (bn)
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