Der Gemeinderat Bubikon hat der Neubelegung der Urnengrabfelder im alten Friedhofteil gemäss einem Plan der Hodel Architekten AG, Wetzikon,
inklusive Anpassung an die Normen des hindernisfreien Bauens zugestimmt und die Abteilung Gesellschaft beauftragt, die notwendigen Arbeiten zu budgetieren und in Auftrag zu geben. Dies geht aus
einem am Montag (25. März 2024) publizierten Gemeinderatsbeschluss hervor.
Die Lage des Friedhofs zu Füssen der Kirche veranschauliche die traditionelle Verbundenheit von Kirche und Friedhof, schreibt der Gemeinderat. Es
gebe eine klare räumliche Begrenzung durch die umrahmenden Familiengräber mit dahinterliegender umlaufender Hecke. Der «Innenraum» des Friedhofs sei eine Wiese mit alten Eichen und mit
Grabfeldern, die sich durch ihre blühende Bepflanzung und die Grabsteine abzeichnen.
«Das Wegsystem ist ein Wegkreuz und ein umlaufender Weg. Die Gräber sind in Grabfeldern angeordnet, deren Ränder nicht streng orthogonal sind, d.h. die Grabreihen
sind unregelmässig lang», schreibt der Gemeinderat: «Speziell ist, dass die vom Erschliessungsweg abzweigenden Grabwege versetzt angeordnet sind, so dass niemals lang erscheinende Grabwege
entstehen. Alle diese Merkmale tragen zum freundlichen Bild eines traditionellen Dorffriedhofs bei.»
Die Anforderungen der Behindertengängigkeit seien aber heute nicht erfüllt: «Hinsichtlich der Neubelegung sollen diese Bedingungen erfüllt
werden. Sämtliche Wege werden neu behindertengerecht ausgestaltet.» Die Kosten für die Umsetzung der Hindernisfreiheit
werden laut dem Gemeinderat «auf wenige tausend Franken geschätzt.» Die Arbeiten würden in den nächsten rund 20 Jahren laufend im Rahmen des ordentlichen Unterhalts sowie den Bestattungen
ausgeführt. Für die Planungsarbeiten entstehen laut dem Beschluss gemäss Offerte der Hodel Architekten AG, Wetzikon, Aufwendungen von 7'000 Franken zu Lasten
der Erfolgsrechnungen 2023 und 2024. (bn)
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