«Eglihaus»-Kauf: Gemeinderat hat beleuchtenden Bericht nachgebessert

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Am 20. März 2024 legt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung den beabsichtigetn Kauf des «Eglihauses» in Bubikon zum Entscheid vor (buebikernews berichtete). Mit dem Kauf zum Preis von 1,5 Millionenen Franken will der Gemeinderat eine strategische Reserve im Hinblick auf die geplante Entwicklung der Schul- und Sportinfrastruktur schaffen.

 

Nun hat der Gemeinderat den beleuchtene Bericht auf Seite 5 um einen ganzen Abschnitt ergänzt (kursive Schrift, Originalton):

 

«Finanzierung, Ertrag und Auswirkungen auf den Finanzhaushalt


Das Gebäude inkl. Grundstück wird in der Bilanz unter Sachanlagen Finanzvermögen Konto 1084.00 mit 1.5 Mio. Franken bilanziert und mit 0.75 % intern verzinst (CHF 11'250 Konto 9690.3940.00 im Aufwand und 9610.4940.00 im Ertrag).


Für den Erwerb muss kein zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden. Es entstehen somit keine Fremdkapitalzinsen. Anlagegüter im Finanzvermögen werden nicht abgeschrieben.

 

Das Objekt wird nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen betrieben, indem es so lange wie möglich vermietet wird. Der jährliche Aufwand schlägt mit Unterhalt, Gebäudeversicherung und interner Verzinsungen des Kapitals mit rund CHF 12'650 zu buche. Auf der Ertragsseite wird ein jährlicher Mietzins von CHF 18'000 eingenommen. Daraus resultiert ein Nettoertrag von CHF 5'350.


Die Auswirkung des Grundstückskauf auf die Bilanz ist ein Tausch innerhalb des Finanzvermögens (Alagenzuwachs + / liquide Mittel - ).»

 

«Keine Investition in eine Immobilie und deren Bewirtschaftung»

 

Das aussergewöhnliche Nachbessern des beleuchtenden Bericht begründet der Gemeinderat in einer Medienmitteilung vom Montag (26. Februar 2024) damit, dass er mit dem geplanten Kauf des «Eglihauses» die Zielsetzung verfolge, die Grundlagen für die Entwicklung der Schul- und Sportinfrastruktur in Bubikon zu optimieren. Er bewerte den Kauf «in diesem Sinne nicht als eine Investition in eine Immobilie und deren Bewirtschaftung, sondern in erster Linie als strategische Massnahme zur Erweiterung beziehungsweise. Arrondierung der Zone für öffentliche Bauten».

 

Daher sei zunächst auf detaillierte Finanzinformationen verzichtet worden. Dem Gemeinderat sei es aber wichtig, «klar und transparent zu kommunizieren», und daher habe er den beleuchtenden Bericht mit zusätzlichen Informationen zur Finanzierung, Ertrag und Auswirkungen auf den Finanzhaushalt ergänzt. (bn)

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