Der Gemeinderat beantragt einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. März 2024 (19.30 Uhr, Geissbergsaal Wolfhausen), dem Erwerb der Liegenschaft Mittlistbergweg 5 –ehemaliges Egli Haus – zum Preis von 1,5 Millionen Franken von der Bertschinger Immobilien AG zu genehmigen. Damit soll eine strategische Reserve gebildet werden. Die Verkäuferin soll ein Vorkaufsrecht erhalten.
Die Gemeinde Bubikon ist laut dem beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung Eigentümerin des 2`174 Quadratmeter grossen Grundstücks Kat.-Nr. 2276 am Mittlistbergweg 1+3, sowie des 27`556 Quadratmeter grossen Grundstücks Kat.-Nr. 2539 am Mittlistbergweg 7 in Bubikon. Das dazwischenliegende, 1`004 Quadratmetern grosse Grundstück Kat.-Nr. 1042 am Mittlistbergweg 5 ist im Besitz der Bertschinger Immobilien AG.
«Da das Grundstück Kat.-Nr. 1042, eingezont als W2 (Wohnzone), einen Fremdkörper im Gebiet für öffentliche Gebäude der Gemeinde am Standort Bubikon darstellt und
gesamtheitliche (um- fassende) Planungen beeinträchtigten, hat es in der Vergangenheit immer wieder Bestrebungen gegeben, dieses Grundstück zu erwerben», schreibt der Gemeinderat. Es sei aber nie
zu einem für die Gemeinde erfolgreichen Abschluss gekommen.
«Von grosser strategischer Bedeutung»
Das Grundstück sei für die Gemeinde Bubikon «von grosser strategischer Bedeutung», heisst es im beleuchtenden Bericht weiter. Mit dem Landerwerb lasse sich «eine zusammenhängende Zone für öffentliche Bauten in Bubikon mit einer Gesamtfläche von 30`734 Quadratmetern arrondieren». Der Gemeinde biete sich damit «die einmalige Chance, einen wesentlich grösseren Spielraum für die Entwicklung des Schulareals zu haben». Dies sei umso wichtiger, da das Schulhaus Spycherwise aus denkmalschützerischen Gründen vermutlich erhalten werden müsse und «damit ein Neubau eines Gesamtschulzentrums an diesem Standort erheblich erschweren, wenn nicht verunmöglichen dürfte.»
Vorkaufsrecht für die Verkäuferin
Das vorliegende Kaufangebot sei die letzte Möglichkeit für die Gemeinde, dieses Grundstück zu sichern, weil die Parzelle bei einem Kaufverzicht von der Bertschinger AG überbaut werde und so für
eine lange Zeit nicht mehr zur Verfügung stehe, schreibt der Gemeinderat weiter: «Sollte es sich zu einem späteren Zeitpunkt erweisen, dass das Grundstück nicht weiter als strategische Reserve
gehalten werden soll (was sehr unwahrscheinlich ist), so ist der Bertschinger Immobilien AG ein Vorkaufsrecht zu einem dereinstigen marktüblichen Preis einzuräumen.» Die
Rechnungsprüfungskommission (RPK) unterstützt laut dem beleuchtenden Bericht das Geschäft. (bn)
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