Ab Januar 2024 wird die Website (https://www.refkirche-bubikon.ch) offizielles amtliches Publikationsorgan der reformierten Kirchgemeinde Bubikon sein. Dies schreibt die Kirchenpflege in einer Mitteilung. Der Schritt erfolge, «damit mehr Leute einfach zu den Informationen kommen». Der «Zürcher Oberländer» werde aber weiterhin ebenfalls amtliches Publikationsorgan bleiben.
Amtliche Publikationsorgane haben haben für Gemeinden – auch Kirchgemenden – eine wichtige rechtliche Funktion: Erlasse werden grundsätzlich erst verbindlich, nachdem sie im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht wurden. Im Gegenzug kann sich keine Person auf den Standpunkt stellen, sie kenne den Erlass nicht. Die allgemeine Rechtsverbindlichkeit eines Erlasses hängt damit von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan ab. Mit der Veröffentlichung beginnt auch die Rechtsmittelfrist, in der Stimmberechtigte gegen einen Entscheid Einsprache erheben können. (bn)
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