An einer mit Traktanden reich befrachteten Kirchgemeindeversammlung haben die 42 anwesenden reformierten Stimmberechtigten am Sonntag (3. Dezember 2023) den seit dem 1. September in Bubikon tätigen Pfarrer Tobias Moser definitiv zur Bestätigung an der Urnenwahl vom 3. März 2024 vorgeschlagen.
Es dürfte die letzte Urnenwahl einer reformierten Pfarrperson in Bubikon sein: Nach einigem Hin und Her wurde nämlich auch ein Passus in der teilrevidierten Kirchgemeindeordnung gutgeheissen, wonach diese Wahlkompetenz künftig bei der Kirchgemeindeversammlung liegen soll. Der frühere Kirchenpfleger und amtierende Synodale Giorgio Girardet hatte sich gegen diese «Einschränkung der Demokratie» gewehrt, war mit entsprechenden Anträgen aber knapp unterlegen.
Die Teilrevision der Kirchgemeindeordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie war ursprünglich – im Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Pfarrhausperzelle
am Berglihöhweg – von der Bezirkskirchenpflege verlangt worden, weil sie die frühere Regelung der Finanzkompetenzen in Bubikon beanstandet hatte. Diese Passagen der
Revisionsvorlage wurden am Sonntag ohne Opposition gutgeheissen.
Teilverkauf der Pfarrhausparzelle bleibt in der Schwebe
Der Teilverkauf der Pfarrhausparzelle ist – nach dem Ja der Stimmberechtigten an der Urne vom 19. November 2023 – für 2024 vorgesehen, was auch grossen Einfluss auf das von Sonja Neeser präsentierte Budget 2024 der Kirchgemeinde haben wird: Es sieht einen Ertragsüberschuss von 2 859 540 Franken vor. Der als Sonderfaktor veranschlagte Erlös aus dem Teilverkauf beträgt 2 879 100 Franken.
Noch immer ist die Sache aber mit Unsicherheit behaftet: Gegen die Abstimmung ist bei der Bezirkskirchenpflege ein Stimmrechtsrekurs hängig, der laut Kirchenpflege-Vizepräsident Walter Brunner «sinngemäss auf eine Aufhebung der Abstimmung» hinauslaufe. «Wir wissen nicht, ob wir noch einmal abstimmen müssen», so Walter Brunner. Das Budget passierte problemlos, der Steuerfuss wurde unverändert bei 14 Prozent festgelegt.
Anstelle des im Sommer zurückgetretenen Kirchenpflegepräsidenten Kurt Willi wählte die Versammlung Kirchenpflegerin Sonja Neeser
zum Mitglied und zur neuen Präsidentin der Pfarrwahlkommission, denn noch immer ist eine Pfarrstelle in Bubikon neu zu besetzen. Vakant bleiben vorerst, nach Kurt Willis
Rücktritt, ein Sitz in der Kirchenpflege und das Präsidium der Behörde. Eine Urnenwahl dafür ist für den 9. Juni 2024 vorgesehen. Da es sich um eine Ersatzwahl handelt, wäre aber auch eine stille
Wahl möglich.
In seinen Informationen sprach Interimspräsident Walter Brunner etwas kryptisch «Gerüchte und Anschuldigungen» an, welche offenbar in der Kirchgemeinde zirkulieren. Er appellierte an die Awesenden, im Interesse der Gemeinschaft Fairness zu üben und Loyalität zu wahren.
(bn)
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