Ist Wahlbüro-Dienst nicht so das Ding des Gemeindepräsidenten?

Das Wahlprotokoll vom 19. Oktober 2023 trägt die Unterschrift des Vizepräsidenten (Bild: Screenshot)
Das Wahlprotokoll vom 19. Oktober 2023 trägt die Unterschrift des Vizepräsidenten (Bild: Screenshot)

 

Gemäss Artikel 47 der Bubiker Gemeindeordnung ist der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin von Amtes Mitglied des Wahlbüros, und zwar als Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzende. Doch der Wahlbüro-Dienst an Abstimmungssonntagen scheint nicht so das Ding des seit Juli 2022 amtierenden Gemeindepräsidenten Hans-Christian Angele zu sein. Verschiedenen Stimmberechtigten ist aufgefallen, dass die vom Präsidenten zu unterzeichnenden offiziellen Protokolle des öfteren nicht die Unterschrift Angeles tragen, sondern jene von Vizepräsident Martin Kurt.

 

Nicht alle Protokolle der Wahlen und Abstimmungen seit Beginn der Legislatur sind auf der Website der Gemeinde archiviert. Aber bei zwei von drei dokumentierten Urnengängen hat in der Tat offensichtlich nicht Angele gemeindeordnungskonform das Wahlbüro geleitet, sondern Martin Kurt, nämlich am 27. November 2022 und am 19. November 2023. Wieweit ist eine solche «Delegation» zulässig, und welches waren die Gründe dafür?

 

Laut Gemeindeschreiber Urs Tanner kann «die Stellvertretung aus vielfältigen Gründen erfolgen, seien es andere öffentliche oder private Verpflichtungen, Krankheit, geschäftliche Gründe oder Ferien», so Tanner gegenüber buebikernews: «Ein Verbot der Stellvertretung des Gemeindepräsidiums für einen Abstimmungs- und Wahlsonntag gibt es nicht. Das wäre sicherlich auch nicht mit dem Amt in einer Milizbehörde vereinbar.»

 

«Jeweils im November in den Ferien»

 

Rechtliche Grundlage für die Stellvertretung ist laut Gemeindeschreiber Urs Tanner § 44 des Zürcher Gemeindegesetzes, wonach eine Behörde einzelnen Mitgliedern oder Ausschüssen aus ihrer Mitte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen kann. Die Stellvertretungen in Bubiker Behörden – auch für das Gemeindepräsidium – seien im Konstituierungsbeschluss und im Geschäftsreglement des Gemeinderats näher geregelt. Dass der Gemeindepräsident «jeweils im November in den Ferien ist», sei bekannt.

 

In der vorangegangenen Legislatur 2018 – 2022 hatte die damalige Gemeindepräsidentin Andrea Keller an keinem einzigen Abstimmungssonntag den Wahlbüro-Job an ihren Stellvertreter delegiert.

 

(bn)

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