Die reformierten Stimmberechtigten aus Bubikon und Wolfhausen haben dem Teilverkauf der Pfarrhausparzelle am Berglihöhweg in Bubikon mit 573 Ja zu 282 Nein klar zugestimmt.
Der von der Kirchenpflege beantragte Teilverkauf der Pfarrhausparzelle an die FIT Planungs AG hat aus Sicht der Kirche einerseits den Zweck, auf der der Kirchgemeinde verbleibenden Parzelle ein neues Pfarrhaus zu finanzieren. Mit den verbleibenden finanziellen Mitteln sollen anderseits zwei der drei Darlehen von rund 2 Millionen Franken für das neu erstellte Kirchgemeindehaus beim Bubiker Gemeindehaus zurückbezahlt werden.
Die Urnenabstimmung war von der Aufsichtsbehörde, der Bezirkskirchenpflege verlangt worden. Eine Kirchgemeindeversammlung hatte dem Teilverkauf am 6. Dezember 2020 eigentlich bereits grundsätzlich zugestimmt, ebenso der Delegation der Verkaufskompetenz an die Kirchenpflege. Dieses Vorgehen war aber von der Bezirkskirchenpflege beanstandet worden.
Gemäss Informationen von buebikernews wurde vor der Abstimmung vom Sonntag bei der Bezirkskirchenpflge ein Stimmrechtsrekurs deponiert. Dabei geht
es um die Frage, ob die Kirchenpflege Bubikon im beleuchtenden Bericht zur Abstimmung hätte erwähnen müssen, dass die kantonale Denkmalpflege die Schutzwürdigkeit des alten
Pfarrhauses prüft (buebikernews berichtete). Das allerletzte Wort könnte in dieser
Sache noch nicht gesprochen sein.
(bn)
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