Rund eine Woche vor der Urnenabstimmung über einen Teilverkauf der Pfarrhausparzelle am Berglihöhweg in Bubikon wird es doch noch spannend: Laut einem Leserbrief im «Zürcher Oberländer» erwägt die kantonale Denkmalpflege, das alte Pfarrhaus in die Inventarliste der möglichen Schutzobjekte aufzunehmen.
Die reformierte Kirchenpflege möchte seit längerem einen Teil der grosse Parzelle für ein Wohnbauprojekt verkaufen. Auf einem verbleibenden kleinen Teil soll ein Pfarrhaus-Neubau das alte – aus den vierziger Jahren stammende – Pfarrhaus ersetzen, das seit über 10 Jahren nicht mehr als Wohnhaus einer Pfarrfamilie genutzt wird.
Das Vorhaben, das am kommenden 19. November 2023 zur Urnenabstimmung gelangt, ist umstritten. Schon vor früheren Zwischenentscheiden in der Sache
hatte sich eine «IG Pfarrhaus» mit Flyern und einer Website für einen Erhalt des alten
Pfarrhauses stark gemacht. Nun haben zwei Personen aus dem Umfeld dieser Interessengemeinschaft, Felix und Claudia Spörri, in einem Leserbrief im «Zürcher Oberländer» brisante Vorwürfe erhoben:
Die Kirchenepflege informiere in ihrem beleuchtenden Bericht zur kommenden Abstimmung «wider besseres Wissen nur unzureichend»: Sie erwähne mit keinem Wort, dass sich die
kantonale Denkmalpflege für dieses Haus interessiere und im Zuge der Überarbeitung der Inventarliste der möglichen Schutzobjekte die Aufnahme des alten Pfarrhauses in diese Liste
zeitnah prüfe.
Fazit des Leserbriefs: Ein bei dieser Ausgangslage «überstürzter Verkauf» der Liegenschaft könne sich «als Bumerang erweisen, weil einerseits das neue Pfarrhaus eventuell so wie geplant nicht gebaut werden könnte, und andererseits das alte Haus nach einem Verkauf als Alternative auch nicht mehr zur Verfügung steht». Ein Aufschub des Verkaufs bis zur definitiven Klärung der Situation wäre deshalb «mehr als sinnvoll», schreiben die Autoren.
Gegenüber buebikernews erklärte Felix Spörri, die IG habe die Kirchenpflege bereits vor rund einem Monat über die Abklärungen der Denkmalpflege informiert: «Da wäre noch Zeit gewesen, das im beleuchtenden Bericht wenigstens zu erwähnen.» Eine Reaktion sei aber nicht erfolgt. Laut Spörri könnte ein Entscheid der Denkmalpflege über eine allfällige Inventarisierung im kommenden Frühling fallen.
Walter Brunner, als Vizepräsident interimistischer Vorsitzender der Kirchenpflege, erinnerte gegenüber buebikernews daran, dass die Bezirkskirchenpflege verlangt habe, das Geschäft des Teilverkaufs der Pfarrhausparzelle – obschon im Dezember 2020 von der Kirchgemeindeversammlung bewilligt – an die Urne zu bringen. «An dieser Ausgangslage hat sich nichts verändert. Es gibt keine Entscheidungsgrundlage, welche ein anderes Bild aufzeigt», so Walter Brunner: «Wir haben diesen sachlichen Bericht nach bestem Wissen und Gewissen verfasst und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehandelt.»
(bn)
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