Neues Projekt für Versetzung der Bushaltestelle «Wolfhausen Zentrum»

(Bild: Screenshot zh.ch)
(Bild: Screenshot zh.ch)

 

Der Kanton Zürich hat ein neues Projekt zur Versetzung der Bushaltestelle «Wolfhausen Zentrum» ausgeschrieben. Dies geht aus einer Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich hervor. Grund für die Versetzung ist die Tatsache, dass die bestehende Haltestelle nicht behindertengerecht ausgebaut werden kann, was gesetzlich vorgeschrieben wäre.

 

Die Bushaltestelle «Wolfhausen Zentrum» liegt an der Landstrasse, die zum Zuständigkeitsbereich des Kantons Zürich gehört. Wie berichtet, sollte die Landstrasse im Abschnitt Zinkereistrasse bis zum Kreisel Bubikerstrasse aufgrund des schlechten baulichen Zustands durch das Tiefbauamt Kanton Zürich (TBA) Instand gesetzt werden.


Das Vorprojekt wurde im August 2022 im Rahmen einer öffentlichen Auflage der Bevölkerung unterbreitet. Damals gingen Einwendungen ein. Das Strassenbauprojekt wurde in der Folge weiter ausgearbeitet und vom 6. Januar bis 20. Februar 2023 wiederum öffentlich aufgelegt. Innerhalb der laufenden kommunalen Ortsplanungsrevision habe sich gezeigt, «dass die Entwicklung des Zentrums Wolfhausen für die Gemeinde eine zentrale Bedeutung hat», schrieb der Gemeinderat im April 2023. Es sei dem Gemeinderat «ein Anliegen, dass im Hinblick auf diese Zentrumsentwicklung im Dialog zwischen Kanton und Gemeinde eine nachhaltige, effiziente und auf die künftigen Bedürfnisse abgestimmte Strassenraumplanung vorgenommen werden kann.»


Aus diesem Grund habe der Gemeinderat dem Kanton Zürich innerhalb der Einsprachefrist beantragt, das Strassenbauprojekt im Hinblick auf die künftige Zentrumsentwicklung gemäss den Leitlinien des räumlichen Entwicklungsleitbildes 2040 neu zu beurteilen und einstweilen zu sistieren. Auf Antrag des Gemeinderats habe der Kanton Zürich daher nun entschieden, die Projektarbeiten unter den veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.


Ein reduziertes Projekt mit Verschiebung und Ausbau der Bushaltestelle «Wolfhausen Zentrum» werde neu projektiert und nochmals neu aufgelegt. Das ist nun erfolgt. 

 

Laut amtlicher Publikation können bei diesem Strassenbauprojekt direkt vom Projekt betroffene Personen oder einspracheberechtigte Verbände und Institutionen im Sinne des Einspracheverfahrens (§ 16/17 StrG) Einsprache erheben. Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Dauer der Auflage: Ab Publikation Amtsblatt während 30 Tagen, also bis zum 9. Oktober 2023. (bn)

 

Hier können die Planunterlagen heruntergeladen werden

 

(Bild: buebikernewsI
(Bild: buebikernewsI

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