Der Gemeinderat Bubikon hat im landwirtschaftlichen Weiler Gstein das Gebäude Gsteinstrasse 20a aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte der Gemeinde Bubikon entlassen. Das öffentliche Interesse am Erhalt der Liegenschaft überwiege das private Interesse am Fortbestand und der Sicherstellung des landwirtschaftlichen Betriebs nicht, heisst es in einer Mitteilung (detaillierter Gemeinderatsbeschluss unten als Download). Auf die Anordnung von Schutzmassnahmen im Sinne § 205 PBG werde verzichtet. (bn)
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