Parzelle beim Bergliriet muss abgeklärt werden

(Bild: GIS Browser)
(Bild: GIS Browser)

Die Parzelle mit der Kataster-Nummer 2537 im Gebiet Bergliriet eingangs Bubikon muss bodenkundlich abgeklärt werden. Dies schreibt die Abteilung Tiefbau und Werke in einer Mitteilung vom Montag, 3. April 2023.

 

Die Fachgemeinschaft Ökologie Umwelt Natur plane im Auftrag der Gemeinde Bubikon die Parzelle «ökologisch aufzuwerten». Zur Erstellung des Bauprojektes seien Aussagen zu den aktuellen Bodenverhältnissen nötig. Insbesondere sei der abzutragende Oberboden «hinsichtlich einer gesetzeskonformen Verwertung qualitativ und quantitativ zu erfassen», heisst es in der Mitteilung.

 

Die vom Bauvorhaben betroffenen Böden seien in der kantonalen Bodenkarte nicht enthalten. Durch Erhebung der aktuellen Bodenverhältnisse könnten die nötigen Bodeninformationen in einem dem Bauprojekt angepassten Detaillierungsgrad bereitgestellt werden.


Die aktuellen Bodenverhältnisse sollen laut Mitteilung durch eine bodenkundliche Ansprache von Handbohrungen erhoben werden. Mit Hilfe von Handbohrungen könnten «die Bodenverhältnisse effizient und gegenüber der Ansprache von Baggerprofilen in einer erhöhten Dichte aufgenommen werden». Die Arbeiten starten laut Mitteilung voraussichtlich am 5. April und dauern etwa eine Woche. (bn)

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