Der Gemeinderat Bubikon hat die Liegenschaft Bannholzstrasse 6c aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte der Gemeinde Bubikon entlassen. Dies geht aus einer am Freitag (31. März 2023) publizierten amtlichen Mitteilung hervor. Die Liegenschaft besitze keine wesentlichen Eigenschaften, die sie als schutzwürdiges Objekt erscheinen lassen. Auf die Anordnung von Schutzmassnahmen werde verzichtet. Die Liegenschaft befindet sich auf dem Areal der Innenausbaufirma Berschinger, in deren Eigentum sie auch steht. (bn)
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