Im Bezirk Hinwil sind neun Sitze in der kantonalen Kirchensynode, dem Parlament der reformierten Landeskirche zu vergeben. Gemäss Kirchenordnung dürfen in jedem Wahlkreis kirchliche Angestelle nicht die Mehrheit der Delegation ausmachen. Die Mehrheit im Bezirk Hinwil wäre fünf. Wie berichtet, wurden gestern Sonntag (12. März) aber fünf Personen mit kirchlicher Anstellung gewählt – eine zuviel! Der Clou dabei: Neun Kandidaten waren mit «Liste Bezirkirchenpflege Hinwil» deklariert, fünf davon kirchliche Angestellte. Der nicht gewählte Bubiker Walter Brunner, der als selbstständiger Elektroingenieur geschäftet, stand als einziger nicht auf der offiziellen Empfehlungsliste der Bezirkskirchenpflege, wie aus dem obigen Screenshot ab der offiziellen Website der Zürcher Landeskirche hervorgeht.
Wäre Brunner anstelle einer der fünf Personen mit kirchlicher Anstellung gewählt worden, wäre alles in Ordnung. Nun hat die Landeskirche aber ein Problem: Eine der fünf Person muss ihre Wahl ablehnen, und dann stellt sich die Frage, ob Walter Brunner nachrutscht oder ob es noch einen weiteren Wahlgang gibt. Dass ausgerechnet die Bezirkskirchenpflege Hinwil, die kirchliche Aufsichtsbehörde im Bezirk, eine Empfehlungsliste herausgibt, die in dieser Zusammensetzung gar nicht vollständig wählbar ist, ist schon speziell. Was für ein Chaos! (bn)
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