In Bubikon gelten neue Vorschriften für Abstimmungsplakate – aber niemand kennt sie

Unter welchen Bedingen dürfen in Bubikon politische Plakate aufgehängt werden? (Bild: buebikernews)
Unter welchen Bedingen dürfen in Bubikon politische Plakate aufgehängt werden? (Bild: buebikernews)

In Bubikon gilt seit dem 25. Januar 2023 eine neue Richtlinie über die Wahl- und Abstimmungsplakate. Die kommunale Vorschrift über die so genannte politische Aussenwerbung regelt die Bedingungen, unter welchen politische Plakate auf Gemeindegebiet aufgehängt werden dürfen. Erlassen wurde die Richtlinie vom Gemeinderat am 25. Januar 2023 und mit dem gleichen Datum in Kraft gesetzt. Nur: Wer kennt  diese neuen Bestimmungen überhaupt? Eine Medienmitteilung oder eine amtliche Publikaion wurde bisher nicht veröffentlicht. Einzig in der Rechtssammlung der kommunalen Bestimmungen ist die Richtlinie zu finden, wenn man auf der Website der Gemeinde ein passendes Suchwort eingibt.

 

Per Mail direkt informiert wurden zwar die Bubiker Parteipräsidien. Aber die breite Öffentlichkeit dürfte keine Ahnung haben, dass – im Gegensatz zu früher – Wahl- und Abstimmungsplakate keiner Bewilligung der Gemeinde bedürfen, jedoch gemeldet werden müssen. Gebühren werden keine erhoben. Nach wie vor nicht erlaubt sind temporäre politische Plakte auf öffentlichem Grund der Gemeinde. Werbeträger dürfen frühestens sechs Wochen und einen Tag (Samstag) vor dem Wahl- und Abstimmungstag aufgesetellt werden. Nicht korrekt aufgestellte oder nicht gemeldete Plakate werden «nach Abmahnung kostenpflichtig zu Lasten des Grundeigentümers entfernt». Ausgenommen von den Bestimmungen sind kommerzielle Reklameträger wie zum Beispiel die APG.

 

Nun sind es ja nicht nur Parteien, die von Fall zu Fall politische Plakate aufhängen, sondern vermehrt auch Ad-hoc-Komitees wie zum Beispiel die Bubiker «IG Stammgleis», die seit Jahren mit Aushängen präsent ist, welche nach der neuen Richtline schon längst hätten entfernt werden müssen. Politische Beobachter im Dorf stellen überhaupt fest, dass die Gemeinde äusserst zurückhaltend über Neuerungen und gefällte Beschlüsse kommunziert. Dass etwa die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 22. März 2023 mangels Traktanden abgesagt ist, wurde nie mit einer öffentlichen Mitteilung bekanntgemacht. Eines Tages wurde einfach der Termin auf der Website mit dem Vermerk «abgesagt» versehen. Die Nachtsperre der Widerzellstrasse beim Egelsee wurde erst zwei Wochen nach Beginn der Massnahme per Medienmitteilung kommuniziert. Im Januar hatte der Gemeinderat in einer Medienmitteilung geschrieben, er habe eine Vorsorgeplanung zur Energiemangellage getroffen. Was aber genau beschlossen wurde und geplant ist, war – selbst auf Nachfrage – nicht zu erfahren.

 

Im Wahlkampf hatte der neue Gemeindepräsident Hans-Christian Angele dem früheren Gemeinderat noch verschiedentlich zu defensive Kommunikation im Sinne einer «Wagenburgmentalität» vorgeworfen... (bn)

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