Die Kantonspolizei Zürich hat am Sonntagabend (26. Februar 2023) einen Mann verhaftet, der im Verdacht steht, am 21. August 2022 ein Sexualdelikt an einer
Frau in Wetzikon begangen zu haben. Der Festgenommene wird zudem verdächtigt, vor wenigen Tagen in Wädenswil ein weiteres Gewaltdelikt begangen zu haben.
Am Sonntagmittag (26. Februar 2023) wurde in Wädenswil eine Frau Opfer eines Gewaltdeliktes. Kurz vor 13 Uhr war die 63-Jährige auf einem Spaziergang, als sie in
einem Waldstück von einem unbekannten Mann unvermittelt angegangen und verletzt wurde. Nach der Tat flüchtete der Mann zu Fuss. Die Geschädigte begab sich nach Hause und verständigte die
Kantonspolizei Zürich.
Die sofort eingeleiteten Fahndungsmassnahmen führten am Sonntagabend zur Festnahme eines 27-jährigen Rumänen. Nach intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich
sowie der Auswertung von DNA-Spuren muss davon ausgegangen werden, dass der Festgenommene sowohl das Sexualdelikt vom 21. Augsut 2022 in Wetzikon (buebikernews berichtete) wie auch das Gewaltdelikt vom 26. Februar 2023 in
Wädenswil begangen hat.
Im Fall Wetzikon war gemäss den Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich eine 23-jährige Frau kurz nach zwei Uhr zu Fuss von der Wetziker Chilbi kommend auf der Grüningerstrasse Richtung Grüt unterwegs. Höhe Hofstrasse wurde sie unvermittelt durch einen unbekannten Mann angefallen und sexuell schwer misshandelt. Beim Herannahen von Drittpersonen liess der Unbekannte von seinem Opfer ab und flüchtete zu Fuss, durch das angrenzende Maisfeld, in unbekannte Richtung.
Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich standen das Forensische Institut Zürich FOR, das Institut für Rechtsmedizin IRM, die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und die
Stadtpolizei Wädenswil vor Ort im Einsatz.
Der für beide Delikte unter dringendem Tatverdacht stehende Mann verfügt über keinen festen Wohnsitz in der Schweiz und war bislang im Kanton Zürich polizeilich
nicht verzeichnet. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet und beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragt. Bis zu einem
rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung. (KAPO/STA/bn)
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