Wie berichtet, sucht die reformierte Kirche Bubikon erneut ein Mitglied für die Kirchenpflege. Nun hat der Gemeinderat Bubikon als wahlleitende Behörde die Eingabefrist für Wahlvorschläge korrigiert: Neu läuft die Frist bis zum 1. Februar 2023 (statt 30. Januar 2023), wie aus einer am Freitag (23. Dezember 2022) publizierten «Ergänzung» zur Wahlanordnung vom 20. Dezember hervorgeht. (bn)
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