Die «IG Pfarrhaus» antwortet in einer ausführlichen Replik auf die Medienmitteilung der reformierten Kirchenpflege (buebikernews berichtete) zur Abstimmungsvorlage vom kommenden Sonntag und zur Flugblatt-Aktion der IG:
«1. Beide Varianten sind Machbarkeitsstudien und bedürfen für eine allfällige Ausführung noch einer detaillierteren Planung; bei der Variante
«Erhalt des Pfarrhauses» mit Verkauf der nicht benötigten Teilparzelle an einen Investor, ist dieser im Rahmen der Bau- und Zonenordnung BZO und allfälliger Absprachen mit der Kirchgemeinde frei,
wie er das Land überbauen will; auch die von der Kirchenpflege favorisierte Variante der Fit Planungs AG verfügt über keine rechtskräftige Baubewilligung und diese zu erhalten könnte allenfalls
länger dauern (Rekurse?).
2. Die Behauptung, die Machbarkeitsstudie mit Erhalt des Pfarrhauses weise grobe Mängel auf, ist schlicht falsch: die gesetzlich
vorgeschriebenen Parkplätze sind vorhanden (2 pro Hausteil, 1 gedeckt, 1 offen), die Grenzabstände nach aussen sind eingehalten, innerhalb der Parzelle müssen sie (dies bei beiden Varianten) mit
vertraglichen Näher- und Grenzbaurechten geregelt werden und die bestehende Pfarrhausstube sowie der darüberliegende Wohn- und Schlafstock sind schon oder lassen sich mit kleinen Eingriffen
behindertengerecht nutzen. Dass beide Varianten im Resultat finanziell ungefähr zum gleichen Resultat führen, ist absolut realistisch und kann mit Zahlen untermauert werden. Was der Kirchgemeinde
mit einem sanierten Pfarrhaus für die Zukunft bleibt, macht den grossen Unterschied.
3. Das bestehende Pfarrhaus ist baurechtlich in seinem Bestand garantiert und eine Sanierung braucht auch kein langwieriges
Baubewilligungsverfahren; zudem kann sie in Etappen erfolgen, je nach den finanziellen Möglichkeiten der Kirchgemeinde.
4. Für zukünftige Generationen bietet ein saniertes Pfarrhaus ein deutlich besseres Wertsteigerungspotenzial (grosszügig, sonnig, freie Sicht,
an Südwestlage, 740 m2 Land) als ein Neubau ohne Aussicht an rückseitiger Lage mit nur 540 m2 Land und auf Gedeih und Verderb mit einem Investor verbandelt!
5. Der Vorwurf der Anonymität des Flyers ist nicht berechtigt. Der Zustelltermin des Flyers in die Briefkästen erfolgte einen Tag früher als
vorgesehen und die Webseite erhalt-pfarrhaus.ch ist infolge technischer Probleme etwas später ganz fertig geworden, sodass anfangs nicht alles angezeigt wurde. Ein gefundenes Fressen, dies
ausführlich zu kritisieren anstatt sich konstruktiv mit der Präsentation auseinander zu setzen.
6. Das Vorgehen der Kirchenpflege für einen Neubau des Pfarrhauses ist zumindest unüblich: normalerweise wird zuerst über
einen Planungskredit abgestimmt und nachdem ein fertig ausgearbeitetes Projekt vorliegt, über einen Baukredit.
Für die IG Pfarrhaus: Felix Spörri
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