Wie berichtet, kommt es am 27. November in Bubikon zu einer Kampfwahl um den letzten noch vakanten Sitz in der reformierten Kirchenpflege. Zur Wahl stehen die 57jährige Export-Sachbearbeiterin Yvette Billeter und der 28jährige Dominic Zulliger, der bereits seit einigen Jahren als Freiwilliger in der kirchlichen Jugendarbeit mitwirkt.
Das Wort «Kampfwahl» scheint nicht übertrieben: Am Donnerstag ist ein aufwändig gestalteter Flyer für die Kandidatin Yvette Billeter in alle Bubiker und Wolfhauser Haushalte verteilt worden. Das Flugblatt weist eine gewisse Brisanz auf: Ihre Unterstützung für diese Kandidatin erklären darauf nämlich nicht weniger als fünf der sechs bereits amtierenden Kirchenpflegemitglieder sowie die angestellte Aktuarin der Kirchenpflege.
Eine solche Parteinahme im Wahlkampf durch amtierende Mitglieder der zu ergänzenden Behörde ist zumindest unüblich, wenn auch offenbar nicht ausdrücklich unerlaubt. Das Handout der Landeskirche mit rechtlichen Hinweisen zu Kirchenpflegewahlen legt fest, dass Kirchenpflegen «das Recht und die Pflicht haben, die Stimmberechtigten auf die äusseren Bedingungen der Wahlen (Termin, Anzahl Sitze, Recht und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen, Aufgaben und Pflichten eines Mitglieds der Kirchenpflege, sachliche Gesichtspunkte der Kandidatenauswahl, etc.) in geeigneter Form hinzuweisen».
Die Suche und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten sei aber «nicht Sache der Kirchenpflege als Behörde». Alle Kirchenpflegemitglieder hätten jedoch das Recht, «in ihrer Stellung als Stimmberechtigte Vorschläge» einzubringen. Bei behördlicher Wahlunterstützung habe sich die Kirchenpfege neutral zu verhalten und dürfe sich nicht mit einzelnen Gruppen oder Richtungen identifizieren. Konkret über die Zulässigkeit von Wahlempfehlungen auf Flyern durch einzelne Behördenmitglieder äussert sich das vom Leiter des landeskirchlichen Rechtsdienstes verfasste Reglement nicht.
Der Flyer enthält indessen nicht nur unterstützende Statements von amtierenden Kirchenpflegemitgliedern, sondern auch von drei Gemeinderäten und zwei ehemaligen Kirchenpflegern. (bn)
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