Die reformierte Kirchenpflege Bubikon will den Steuerfuss um 2 Prozent auf 14 Prozentpunkte erhöhen. Den entsprechenden Antrag an die Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember begründet die Kirchenpflege mit «dem Verlegen des Steuerdomizils eines weiteren guten Steuerzahlers in einen Tiefsteuerkanton», wie Kirchenpflegepräsident Kurt Willi im Gemeindeorgan «Chileblick» schreibt. Im Gegensatz zur politischen Gemeinde bestehe im kirchlichen Bereich kein kantonaler Steuerkraftausgleich, und somit habe die Kirchgemeinde «ein strukturelles Defizit, das nur mit einer leichten Steuerhöhung aufgefangen werden kann.» Dies werde es ermöglichen, für 2023 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen.
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