Die Gemeinderäte von Bubikon und Hombrechtikon klären ab, ob eine zukünftige Zusammenarbeit im Bereich der Abwasserbeseitigung für beide Gemeinden Sinn ergibt. Dies schreiben die beiden Behörden in einer gemeinsamen Medienmitteiling. Zentrale Frage sei, ob Bubikon ihre ARA Schachen in Wolfhausen weiterhin allein betreiben soll, oder ob der Anschluss an die Hombrechtiker ARA Seewis sinnvoller ist.
Grosse Investitionen notwendig
Die Betriebsbewilligung der Bubiker ARA Schachen in Wolfhausen läuft Ende 2027 ab. Um sie weiterbetreiben zu können, sind laut
der Medienmitteilung verschiedene kostenintensive Anpassungen notwendig, zum Beispiel die Installation einer zusätzlichen Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen. Auch müsse davon ausgegangen werden, dass die Anlage in naher Zukunft an ihre
biochemische Kapazitätsgrenze (5000 Einwohnende) stossen wird und auch hier bauliche Arbeiten notwendig sind. Daraus ergibt sich für die Behörden folgendes
Fazit: Um die ARA Schachen weiterbetreiben zu können, sind grosse Investitionen notwendig.
Die Hombrechtiker ARA Seewis ist laut der Mitteilung für 13500 Einwohnende konzipiert. Momentan sind rund 8800 Einwohnerinnen
und Einwohner daran angeschlossen. Ein möglicher Anschluss von Wolfhausen hätte für Hombrechtikon vor allem finanzielle Vorteile. Aber auch die Funktionssicherheit der ARA könnte gesteigert werden. «Die zentrale Frage wird sein, ob aufgrund der Kapazitätsgrenze der ARA
Seewis der Anschluss von Wolfhausen möglich ist und auch zukunftsgerichtet Sinn macht», schreiben die beiden Gemeinderäte: «Verschiedene Szenarien
sind denkbar.»
150 000 Franken im Budget 2023 für weitere Abklärungen
Aufgrund der «sehr guten nachbarlichen Beziehungen zwischen beiden Gemeinden» hätten erste Gespräche und Abklärungen bereits
stattgefunden. Bubikon und Hombrechtikon haben je einen Betrag von 150000 Franken im Budget 2023 für die Finanzierung der
weiteren Schritte aufgenommen. Ob es zu einer Antragstellung an die jeweiligen Organe kommt, entscheiden die Gemeinderäte
voraussichtlich Ende 2023: «Voraussetzung dafür ist, dass beide Gemeinden von einer Win-Win-Situation sprechen können.» (bn)
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