Seit Mitte Mai sind die Bubiker Gemeindebehörden wieder komplett – mit Ausnahme der reformierten Kirchenpflege. In dieser Behörde ist noch ein Sitz vakant, der nun wieder besetzt werden soll. Am 27. November findet dazu eine Urnenwahl unter den refomierten Stimmberechtigten statt. Auch diese Wahl wird mit leerem Stimmzettel und einem Beiblatt durchgeführt, auf welchem die Kandidierenden aufgeführt sind. Wer sich für das Amt zur Verfügung stellen und als Kanditat oder Kandidatin auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchte, sollte sich bis 16. Setember 2022 beim Gemeinderat – er ist die wahlleitende Behörde – melden. Die offizielle Wahlanordnung wird am 9. September 2022 amtlich publiziert. (bn)
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