Sieben Weiler in der Gemeinde Bubikon sind in Gefahr, vom Kanton aus der Bauzone gekippt zu werden: Brach, Bürg, Geissberg, Lanzacher/Sennschür, Tafleten, Wändhüslen und Widenswil. Sie stehen auf der «Liste der Weiler-Kernzonen ausserhalb des graphischen Siedlungsgebietes gemäss kantonalem Richtplan». Der Kanton will bis Ende Jahr überprüfen, welche dieser Kleinsiedlungen aus der Bauzone gekippt werden. Nach Schätzungen des Kantons werden von den 276 gelisteten Weilern in 74 Gemeinden rund 130 Weiler von einer Rückzonung betroffen sein, also knapp die Hälfte.
Das bereits im März per Rundschreiben vom Kanton kommunizierte, damals aber kaum beachtete Verfahren ist durch eine Interpellation im Kantonsrat plötzlich zum politisch heissen Eisen geworden. Auslöser der Überprüfung war laut dem «Tages-Anzeiger» ein Entscheid des Verwaltungsgerichts vom Oktober 2020 zu einer Baubewilligung in Grüningen, nachdem 2015 eine Beanstandung des Bundes noch ohne politische Beachtung geblieben war. Gestützt auf den Verwaltungsgerichtsentscheid will der Kanton nun Kleinsiedlungen in drei Kategorien einteilen: Landwirtschaftszone (mit Bauverbot), Weilerzone (Umbauten zulässig) und Bauzone (Siedlungsbebiet mit normaler Bautätigkeit).
In ihrem parlamentarischen Vorstoss machten die Kantonsräte Martin Farner (FDP), Martin Hübscher (SVP) und Jörg Kündig (FDP) den Vorschlag, Weiler bereits ab zehn bestehenden Wohneinheiten in die Bauzone einzuteilen. Baudirektor Martin Neukom machte aber klar, dass er keine schematische Einteilung will, sondern dass jeder Fall einzeln zu prüfen sei. Bei der Frage, ob bei Rückzonungen Entschädigungen zu erwarten sind, legte sich Neukom nicht fest, zeigte sich aber ablehnend gegenüber der Forderung, dass Gemeinden Bauland, welches durch die Neuregelung verloren geht, auf Gemeindegebiet kompensieren können sollen.
Was der Zonen-Konflikt für die Gemeinde Bubikon und deren möglicherweise betroffenen Kernzonen im Endeffekt bedeutet, ist laut Gemeindepräsident Hans-Christian Angele noch nicht klar: «Wie alle betroffenen Gemeinden warten wir auf weitere Informationen des Kantons, die im Herbst 2022 erfolgen sollen.» Für die Gemeinden bedeute dies im Moment, dass alle Bauvorhaben in Kernzonen dem Kanton vorgelegt werden müssen. Die Baudirektion entscheide dann, ob das Vorgaben zonenkonform ist oder ob eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Im Weiteren können laut Angele «keine planerischen Veränderungen an Weilerkernzonen im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorgenommen werden, die in Bubikon Anfang 2022 gestartet wurde.»
Gemäss Gemeindepräsident Hans-Christian Angele tangiert die aktuelle Situation «primär die Interessen der Landbesitzer, die allenfalls Land erworben haben und jetzt nicht sicher sind, ob sie geplante Projekte auch umsetzen können.» Die Gemeinde selber habe keine Bauprojekte in den Weiler-Kernzonen. Ob der Kanton bei einer Rückzonung entschädigungspflicht wird, ist auch laut Angele «eine ungeklärte Frage».
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