Wer Dienstleistungen der Gemeinde und der Gemeindeverwaltung in Anspruch nimmt, muss dafür Gebühren entrichten. Das ist dem so genannten Verursacherprinzip geschuldet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Gebührenverordnung und der damit verbundene Gebührentarif. Wie aus einer amtlichen Mitteilung hervorgeht, hat der Gemeinderat diese Dokumente überarbeitet. Sie sollen per 1. August 2022 in Kraft treten, sofern dagegen keine Rechtsmittel beim Bezirksrat ergriffen werden. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Gebühren der Abteilung Hochbau und Planung, heisst es im publizierten Beschluss des Gemeinderates.
Der Tarif enthält etwa Gebühren für Verwaltungsarbeiten allgemein, namentlich Schreibgebühren, zum Bauwesen, für kommunale Einrichtungen wie die Badi Egelsee, für Einbürgerungen, Einwohnerdienste, Feuerwesen, Friedhofswesen, Steueramt, Polizeiwesen, Nutzung öffentlichen Grundes (namentlich Parkplätze) und das Schulwesen. Teilweise verweist die Verordnung auf separate Reglemente, zum Beispiel auf jenes der Schule betreffend Miete des Geissbergsaals oder des Mehrzweckraums im Feuerwehrgebäude.
Eine Lektüre ist recht spannend. So erfährt man etwa, das für Schweizerinnen und Schweizer die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts 100 Franken beträgt, jene für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht aber 150 Franken. (bn)
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