Deutliche Ohrfeige

Wie in Bubikon wurde im ganzen Kanton Zürich der jungfreisinnigen Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen eine deutliche Abfuhr erteilt. Ein Resultat, das in dieser Klarheit wohl nicht zu erhoffen war, nachdem angeblich staatstragende bürgerliche Parteien – FDP, SVP, Grünliberale und EDU – das unausgegorene Begehren mit Ja-Parolen unterstützt hatten.

 

In Bubikon vereinigten diese vier Parteien bei der letzten Kantonsratswahl einen Wähleranteil von zusammen rund 62 Prozent. Bloss 28 Prozent Unterstützung der Stimmbürger bei der vorliegenden Abtimmung: Das ist ein eindrücklicher Beweis dafür, wie sehr hier von den Parteiverantwortlichen am Volk – und auch am eigenen Parteivolk – vorbei politisiert wurde. Das Resultat kann durchaus als deutliche Ohrfeige interpretiert werden.

 

Die Landeskirchen geniessen in Bubikon ein hohes Ansehen, auch bei Kirchenfernen. Und man ist gerne bereit, ihnen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Für öffentliche Aufgaben im Bereich Sozialarbeit, Kultur und Bildung, die ihnen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Entflechtung von Kirche und Staat erst vor wenigen Jahren explizit zugewiesen wurden, und für die sie ein ausdrückliches Recht erhielten, Steuern auch bei juristischen Personen zu erheben. Die wohlfeile und auf Unwissenheit spekulierende Propaganda – Stichwort "reformierte Bratwurst" – hat in Bubikon und anderswo nicht verfangen.

 

Thomas Illi

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Kommentare: 4
  • #1

    Erich Vontobel (Sonntag, 18 Mai 2014 15:41)

    Mein Kommentar zur Kirchensteuerinitiative-Abstimmung von heute im Kanton ZH:

    Der heutige Abstimmungssonntag hat gezeigt: die Landeskirchen sind als SOZIALWerk anerkannt. Bleibt für mich aber die Frage nach dem Grund für den steten Mitgliederschwund und die fast leeren Kirchenbänke. Die Kirche hätte nach meinem Verständnis in erster Linie MISSIONSWerk zu sein. Diakonie ja, aber erst an zweiter Stelle. Gemäss §5 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich lautet der Auftrag: a) die Verkündigung des Wortes Gottes. Ich wage zu behaupten, dass wenn sie das auftragsgemäss und kompromisslos täte, sie heute ein JA kassiert hätte.

    Wie auch immer, ich stehe nach wie vor hinter meiner Aussage vom 13. Januar 2014 im Kantonsrat (siehe Protokoll): "Ich möchte nun aber nicht mit der Landeskirche abrechnen und sie schlecht machen, im Gegenteil: Ich bin der Landeskirche und dem Cevi äusserst dankbar für die wegweisenden Impulse, die sie mir mitgegeben haben. - Das soll mich nun aber nicht davon abhalten, einen Schritt zurück zu machen und die Sache mit den Steuern der juristischen Personen kritisch zu beurteilen."

  • #2

    Thomas Muggli (Sonntag, 18 Mai 2014 17:04)

    Lieber Herr Vontobel.
    Das stete Beschwören leerer Kirchenbänke macht mir zunehmend Mühe. Kommen Sie doch einmal zu uns in Bubikon in die Kirche und überzeugen Sie sich vom Gegenteil. Im Übrigen: Die deutliche Abfuhr dieser Initiative ist für mich als ev.-ref. Pfarrer kein Grund zur Schadenfreude, sondern der Ansporn, meiner Berufung weiterhin nachzukommen und das Evangelium in Wort und Tat zu leben und zu verkündigen. Ferner: Sie von der FEG sind Christinnen und Christen. Wir von der Landeskirche verstehen uns auch als solche. Nehmen wir uns darum doch Joh. 13,35 zu Herzen und begegnen einander mindestens mit Achtung und Wertschätzung. Mit den besten Segenswünschen und Grüssen
    Thomas Muggli-Stokholm

  • #3

    Thomas Illi (Montag, 19 Mai 2014 16:06)

    Der Vollständigkeit halber hier der ganze Artikel 5 der Kirchenordnung:

    Art. 5. (Auftrag):

    1 Die Landeskirche ist den Menschen nah und spricht sie in ihrer Vielfalt an.

    2 Als Volkskirche leistet sie ihren Dienst in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft durch
    a. die Verkündigung des Wortes Gottes in Liturgie, Predigt, Taufe und Abendmahl,
    b. die Zuwendung auf Grund des Wortes Gottes in Diakonie und Seelsorge,
    c. die Auseinandersetzung mit dem Wort Gottes in der Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
    d. die Ausrichtung am Wort Gottes beim Aufbau der Gemeinde.


    Die Aufzählung a bis d in Absatz 2 ist keineswegs eine Prioritätenordnung der Aufträge.

  • #4

    Erich Vontobel (Montag, 19 Mai 2014 23:07)

    Apropos am eigenen Volk vorbei politisieren...
    Da gäbe es zu gestern noch folgendes bemerkenswerte Resultat:

    Die kantonale VI "Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich" kam auf einen Ja-Stimmenanteil von 37.83%.

    Ja-Parole:
    EDU

    Nein-Parole:
    SVP, SP, FDP, Grüne, AL, BDP, CVP, EVP

    Die EDU hatte an den Kantonsratswahlen 2011 kantonsweit einen Wähleranteil von bloss 2.6%.