Keine Empfehlung zur neuen Polizeiverordnung
rpk.Die RPK Bubikon hat die Anträge an die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2014 geprüft. Sie gibt zu Handen der Stimmberechtigten folgende Empfehlungen ab.
Sowohl die Jahresrechnung 2013 der politischen Gemeinde als auch diejenige der Schulgemeinde schliessen erfreulich und besser als das Budget ab. Dieses positive Resultat wurde bei beiden
Gemeinden vor allem dank wesentlich höheren Steuer-Erträgen und trotz gegenüber dem Voranschlag höheren Aufwendungen erzielt. Für dieses Ausgabenwachstum gibt es verschiedene Gründe, die von den
entsprechenden Behörden teilweise beeinflussbar und teilweise nicht beeinflussbar waren. Die RPK will sich in Zukunft vor allem bei der Prüfung der Voranschläge noch vermehrt auf diese
Ausgabenpositionen konzentrieren. Aufgrund des Revisionsberichtes von LucioRevisionen und der eigenen finanzpolitischen Rechnungsprüfung empfiehlt die RPK der Gemeindeversammlung, beiden
Jahresrechnungen zuzustimmen.
Auch zu den drei Vorlagen der politischen Gemeinde, bei denen es auch um finanzielle Aspekte geht, empfiehlt die RPK Zustimmung. Es sind dies die Anträge „Gruppenwasserversorgung Ringschluss
Medikon“, „Sicherheitszweckverband Bachtel“ und „Genehmigung Statuten Berufsbeistandschaft“. Die finanziellen Konsequenzen einer Genehmigung des Antrags zur Berufsbeistandschaft sind nicht genau
bezifferbar. Die RPK stimmt diesem Traktandum unter anderem darum zu, weil ein Zweckverband in diesem Bereich durch die Professionalisierung und Zentralisierung sehr viel Sinn macht und damit
auch die Voraussetzungen geschaffen werden, um die sogenannten Fallkosten unter Kontrolle zu halten. Zum Antrag der Totalrevision der Polizeiverordnung gibt die RPK keine Empfehlung ab.
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