In Bubikon soll die Überwachung "gefährdeter Örtlichkeiten" durch Videoanlangen möglich werden. Dies geht aus dem Entwurf eines "Regelments über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes" hervor, das der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2014 vorgelegt werden soll. Das Reglement stützt sich auf Artikel 15 der revidierten Polizeiverordnung, die ebenfalls an dieser Gemeindeversammlung behandelt werden soll. Die Entwürfe für Polizeiverordnung und Videoüberwachungsregelement wurden am Mittwoch auf der offiziellen Website der Gemeinde Bubikon aufgeschaltet.
"Der Gemeinderat kann die örtlich begrenzte Überwachung des
öffentlichen Grundes mit Videokameras, welche die Personenidentifikation zulassen, bewilligen, wenn der Einsatz solcher Geräte zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet und
erforderlich ist und wenn die Öffentlichkeit mit Hinweistafeln auf diesen Einsatz aufmerksam gemacht wird", heisst es in der neuen Polizeiverordnung.
Aufzeichnungsmaterial von technischen Geräten werde nach
spätestens 100 Tagen vernichtet. Vorbehalten bleibe die
Weiterverwendung in einem Strafverfahren zu Beweiszwecken. Eine missbräuchliche Verwendung des Bildmaterials sei durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen auszuschliessen.
Im zugehörigen Reglement ist die geplante Videoüberwachung detailliert geregelt. Geplante Anlagen werden nach diesem Reglement im voraus amtlich ausgeschrieben. Die Überwachung wird zudem an den überwachten Orten "deutlich erkennbar" gemacht, sofern sie für die betroffene Person nicht offensichtlich sei.
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