Der Auftakt zur Bootssaison 2014 auf Schweizer Gewässern steht kurz bevor. Mit der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung hat der Bund schweizweit dieselbe Promillegrenze wie auf der Strasse festgesetzt. Die Neuregelung ist seit dem 15. Februar 2014 in Kraft.
Mit der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung hat der Bund jetzt schweizweit eine einheitliche Regelung der Blutalkoholkonzentration geschaffen und sie an die Grenzwerte des Strassenverkehrsrechts angepasst. Wer 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut aufweist, gilt als fahruntüchtig und wird verzeigt. Wo ein Schiffsführerausweis erforderlich ist, wird dieser ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille entzogen. Wichtig: Auch beim Ankern auf offenem Gewässer gelten die Promillegrenzen.
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