Auch das Bundesgericht qualifiziert das Tötungsdelikt an einer 17-jährigen Gymnasiastin auf einem Parkplatz in Volketswil vom März 2009 als Mord und bestätigt die Strafe von 16 Jahren Freiheitsentzug gegen den zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Kosovaren aus Oetwil am See. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts vom 3. Februar hervor. In den Vorinstanzen hatte der Täter behauptet, sein verhängnisvoller Schuss auf das Mädchen, das seine Freundin war, sei ein "Unfall" gewesen. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Tötung, das Obergericht qualifizierte die Tat aber als Mord.
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