Die Ritterhausstrasse soll im Bereich des neu gestalteten Bahnhofplatzes als Begegnungszone signalisiert werden, wie einer amtlichen Mitteilung der Bauabteilung Bubikon zu entnehmen ist: Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 20 km/h festgelegt, die Fussgänger haben Vortritt, und Parkieren ist nur auf den markierten Feldern gestattet. Auf den Parkplätzen für die SBB-Vorfahrt wird die Parkzeit auf 30 Minuten beschränkt, bei den übrigen markierten Parkfeldern gilt eine maximale Parkzeit von 90 Minuten zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr.
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