Die RPK Bubikon hat die Geschäfte der kommenden Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2013 geprüft. Sie empfiehlt der Gemeindeversammlung, allen vier Vorlagen - es sind dies die Voranschläge 2014 der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde, die Abnahme der Bauabrechnung des Gemeinschaftsgrabes sowie die Abnahme der Bauabrechnung des Zwischenbaus Bergli - zuzustimmen.
Die Voranschläge der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde sehen bei unveränderten Steuerfüssen Aufwandüberschüsse von Fr. 1‘025‘164 bzw. Fr. 1‘515‘845 vor. Diese geplanten Defizite sind
unter anderem auch deshalb so hoch, weil auch im Jahr 2014 sämtliche Kleininvestitonen unter Fr. 100‘000 direkt als Aufwand verbucht werden. Zudem kann sich die RPK sehr gut vorstellen, dass die
effektiven Rechnungen auch im 2014 besser als geplant ausfallen werden. Trotzdem lösten sowohl die Finanzplanung als auch die beiden Voranschläge intensive Diskussionen aus. Die bereits
bewilligten Kredite (Bahnhofplatz, Doppelturnhalle usw.) und die in den nächsten paar Jahren geplanten Investitions-Projekte führen gemäss Finanzplan zu einem massiven Mittelabfluss und damit
zusammenhängend zu einer massiven Erhöhung des Verschuldungsgrades. Die RPK bittet deshalb den Gemeinderat und die Schulpflege, den finanziellen Aspekten in ihren Entscheiden die notwendige
Aufmerksamkeit zu schenken. Dazu gehört nach Meinung der RPK auch, dass Vorhaben vermehrt auf Ihre Dringlichkeit und Notwendigkeit geprüft und klare strategische Prioritäten gesetzt werden. Im
Bereich der Schule gaben auch die stetig steigenden Fremdreinigungskosten zu reden. Die RPK will diesem Ausgabenposten vermehrt Beachtung schenken.
Sowohl die Bauabrechnung des Gemeinschaftsgrabes mit einer kleinen Kreditüberschreitung von Fr. 7‘786 als auch diejenige für den Zwischenbau Bergli mit einem Nachtragskredit von CHF 210‘847
wurden geprüft und für in Ordnung befunden. Die Kreditüberschreitung beim Zwischenbau ist neben dem schlechten Baugrund auch auf die mangelhafte Bauführung (ungenügende Kostenkontrolle und
Kosteninformation) sowie auf die grosszügige Berücksichtigung von Aenderungswünschen der Benützer durch die Baukommission zurückzuführen. Die RPK bittet, diesen Aspekten künftig vermehrt
Beachtung zu schenken.
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