Der Regierungsrat setze alles daran, mindestens eine bewilligungsfähige Variante für den Lückenschluss der Oberlandautobahn auszuarbeiten, heisst es in einer heute verbreiteten Mitteilung. Die vertieften Abklärungen hätten nun gezeigt, dass die geprüften Varianten grundsätzlich machbar und bewilligungsfähig sind. Der Richtplan soll nach Abschluss der Studie angepasst und das Projekt dem Bund zur Ausführung übergeben werden, sobald der neue Netzbeschluss in Kraft gesetzt ist. Die Inkraftsetzung erfolgt aber erst, wenn die Finanzierung sichergestellt ist und ist somit vom Ausgang der Abstimmung zur Preiserhöhung der Autobahnvignette abhängig.
Die Variantenstudie des Kantons für die Lückenschliessung der Oberlandautobahn ist weit fortgeschritten und die bisher geplanten beiden Varianten haben sich auch bei einer tieferen Überprüfung als voraussichtlich bewilligungsfähig erwiesen, schreibt der Regierungsrat. Das Ergebnis der kantonalen Planung für die Oberlandautobahn soll nach der Inkraftsetzung des Netzbeschlusses, voraussichtlich anfangs 2014, an den Bund übergeben werden. Diese erfolgt aber erst, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. Diese soll über eine Erhöhung des Vignettenpreises erfolgen, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung am 24. November 2013 entscheiden wird. Ohne Netzbeschluss und Finanzierung fehlen dem Bund die rechtlichen Grundlagen, um die neuen Netzelemente im Kanton Zürich zu planen und zu bauen. Neben der Oberlandautobahn betrifft dies als dringendstes neues Netzelement die Glattalautobahn, die im Raum Zürich Nord die A1 entlasten soll. Längerfristig soll auch der Hirzeltunnel als Nationalstrasse ausgebaut werden.
Neue Varianten der Oberlandautobahn grundsätzlich bewilligungsfähig
Im März 2013 hatte die Volkswirtschaftsdirektion zwei Varianten für den Lückenschluss der Oberlandautobahn der Bevölkerung vorgestellt. Beide Varianten führen vom Anschluss Wetzikon West
Richtung Süden. Variante 1 führt östlich an Grüt vorbei und mündet mit einem neuen Anschluss bei Herschmettlen in die Forchautostrasse. Variante 2 liegt westlich von Grüt und schliesst
beim heutigen Anschluss «Ottikon» ebenfalls an die Forchautostrasse an. Dieser müsste bei dieser Variante voraussichtlich zugunsten der Autobahnverzweigung aufgehoben werden. Beide
Varianten können weitgehend unterirdisch gebaut werden, womit die Wohngebiete und die Landschaft geschützt werden kann. Wegen dem Schutz des Grundwassers ist aber bei keiner Variante eine
vollständige unterirdische Linienführung möglich. Wo die Strasse offen und wo in Tunnel geführt wird, wird erst im Rahmen der Projektierung unter Federführung des Bundesamts für Strassen
(ASTRA) festgelegt werden können. Die Varianten wurden im Sommer 2013 bei den betroffenen Gemeinden, der Planungsgruppe Region Zürcher Oberland und dem Bundesamt für Strassen ASTRA in
Vernehmlassung gegeben. Das ASTRA hat daraufhin als Kombination der beiden bisherigen Varianten eine dritte Variante vorgeschlagen, die nun geprüft wird. Dabei soll die Strecke zuerst
westlich von Grüt zu liegen kommen (Variante 2) und dann südlich von Grüt zum Anschluss Herschmettlen geführt werden (Variante 1).
Nach Abschluss der Planung wird der Regierungsrat voraussichtlich im Frühjahr 2014 die erforderliche Anpassung des Richtplans öffentlich auflegen. Die Bevölkerung wird zu diesem Zeitpunkt
wieder informiert.
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