Bubiker Ortsplanung genehmigt und in Kraft

Mit Verfügung vom 16. Oktober 2013 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die von der Bubiker Gemeindeversammlung am 13. März 2013 beschlossene Revision der kommunlaen Richt- und Nutzungsplanung genehmigt, wie aus einer amtlichen Publikation vom Freitag hervorgeht.

 

Die Anpassungen der Bauzonen und die geänderten Bestimmungen der Bauordnung sind mit dieser Publikation in Kraft getreten. Das Revisionspaket umfasste die Bereiche Verkehr, Landschaft und öffentliche Bauten und Anlagen sowie Bau- und Zonenordnung, Zonenplan und Weilerkernzonenplan Bürg.

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