Keine zwingende Abwahl bisheriger Schulpfleger

Bubikon sagt Ja zu kleinerer Schulpflege

Bubikon sagt mit 1691 Ja zu 483 Nein deutlich Ja zur neuen Schulgemeindeordnung un damit zu einer kleineren Schulpflege. Die Verkleinerung der Schulpflege von neun auf sieben Mitglieder hat den Bubiker Parteistrategen einiges Kopfzerbrechen bereitet: Würden mehr bisherige Behördenmitglieder am 30. März 2014 zur Wahl antreten, als noch Sitze zu vergeben sind, so hätte dies zwingend die Abwahl von bisherigen Schulpflegern zur Folge.

 

Das wird nicht der Fall sein, wie Gemeindeschreiber Matthias Willener gegenüber "buebikernews" bestätigt: In der von der Gemeinderatskanzlei gesetzten Frist bis zum 13. September haben mehr Mitglieder der Schulbehörde ihren Rücktritt angekündigt, als die Sitzreduktion ausmacht. Namen wollte Willener allerdings noch nicht nennen; über die Rücktritte wird am 4. Oktober informiert. Alle Bisherigen haben somit die Chance auf eine Wiederwahl. Eine Abwahl beziehungsweise eine Verdrängung durch eine neue Kandidatur ist allerdings – wie bei den anderen Behörden auch – trotzdem nicht ausgeschlossen. Genau dies war auch 2010 der Fall, als eine EDU-Schulpflegerin im Amt nicht bestätigt wurde.

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