In der seit Jahren andauernden Auseinandersetzung um einen Rad- und Gehweg an der Kämmoosstrasse in Bubikon hat das Bundesgericht ein weiteres Urteil gefällt: Wie dem Entscheid 1C_339/2013 vom
27. August 2013 zu entnehmen ist, haben die Lausanner Richter die einem Anstösser zugesprochene Landabtretungsentschädigung von 48'600 Franken als nicht zu tief und damit rechtens beurteilt. In
der Enteignungsache selber hatte das Bundesgericht bereits am 26. September 2011 zu Ungunsten des Grundeigentümers entschieden.
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