Am Samstag (13.7.2013) ist auf dem Zürich-, Ober- und Walensee eine mehrstündige interkantonale Grosskontrolle durchgeführt worden. Es beteiligten sich nebst der Kantonalen Seepolizei, die Schifffahrtskontrolle und ein Aufseher der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich sowie die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich, die Seepolizei des Kantons Schwyz, die Kantonspolizei Glarus und das Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen.
Zweck dieser Aktion war die Kontrolle des Schiffsverkehrs bezüglich der Einhaltung der Schifffahrts- und der Fischereivorschriften. Dies zum Schutze von badenden Personen, Tieren und
Wasserpflanzen. Ein besonderes Augenmerk galt dabei der Fahrfähigkeit von Schiffsführern und die Einhaltung der Uferzonenvorschriften. Kontrolliert wurden Besitz der notwendigen Schiffsführer-
und Schiffsausweise, der Fischereipatente, der Bewilligung bei gewerbsmässigen Personentransporten sowie das Vorhandensein des vorgeschriebenen Rettungsmaterials und der Mindestausrüstung.
Im Rahmen dieser Grosskontrolle wurden 134 Schiffe und deren Führer kontrolliert. 16 Schiffsführer mussten wegen Widerhandlungen gegen das Binnenschifffahrtsgesetz verzeigt werden. Fünf davon
fuhren schneller als 10 km/h in der Uferzone oder führten Parallelfahrten näher als 150 Meter zum Ufer aus. Weitere fünf hatten das vorgeschriebene Rettungsmaterial nicht an Bord. Hinzu kommen 49
Beanstandungen ohne Kostenfolge. Davon führten 24 Schiffsführende ihr Schifferpatent oder den Schiffsausweis und 13 das vorgeschriebene Abgaswartungsdokument nicht mit.
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