ki. Regierungsrat Martin Graf hat sich in seiner Zeit als Stadtpräsident von Illnau-Effretikon keiner Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht. Eine entsprechende Strafuntersuchung gegen den
amtierenden Zürcher Justizminister ist rechtskräftig erledigt.
Im Februar 2011 hatte eine Privatperson Strafanzeige unter anderen gegen den damaligen Stadtpräsidenten von Illnau-Effretikon, Martin Graf, eingereicht. Graf habe neben anderem das Amtsgeheimnis
verletzt, lautete der Vorwurf. Der Regierungsrat setzte daraufhin einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein, der das Verfahren aber rasch einstellte. Die Aktenlage spreche entschieden dafür, dass
die Vorwürfe unbegründet seien und die Beschuldigten korrekt gehandelt hätten, hielt der ausserordentliche Staatsanwalt fest.
Der Beschwerdeführer erhob daraufhin gegen diese Einstellungsverfügung beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde. Im Mai 2013 wies das Gericht diese Beschwerde ab. Der ehemalige
Stadtpräsident habe sich in keiner Weise ein strafbares Verhalten zu Schulden kommen lassen, hält das Obergericht in seinem Beschluss fest. Dieser Entscheid ist inzwischen rechtskräftig.
Kommentar schreiben