Das Haupthaus des 1650 erstmals bekundeten Hofs Engelberg ist nicht mehr denkmalgeschützt
Der Gemeinderat Bubikon hat das Doppelwohnhaus Lützelseestrasse 4/6 in Wolfhausen aus dem Inventar der "die dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen Schutzobekte der Gemeinde Bubikon" entlassen. Dies geht aus einer am Freitag publizierten amtlichen Mitteilung hervor.
Bei dem Objekt handelt es sich um das Haupthaus des Hofs Engelberg, der laut der 1997 angebrachten Informationstafel der Vereinigung Natur und Umwelt erstmals 1650 bezeugt ist. Das Haus wurde laut der Tafel vermutlich von Caspar Bühler aus Wändhüslen um 1767 gebaut und 1816 unter seinen beiden Söhnen aufgeteilt. "Die ganze schöne Baugruppe ist zum Glück auch heute noch erhalten und bildet ein Paradebeispiel eines Einzelhofes, typisch für unsere Streusiedlungszone", heisst es auf der Informationstafel.
Der Entscheid des Gemeinderats, das offenbar 1997 als historisch äusserst wertvoll eingeschätzte Gebäude jetzt aus dem Inventar des Bubiker Kulturerbes zu streichen, stützt sich laut der amtlichen Mitteilung auf ein Gutachten der Firma ibid Altbau AG in Winterthur. Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen bei Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs eingereicht werden.
Ersatzbau statt Renovation
Laut Gremeindeschreiber Matthias Willener ist das Alter eines Gebäudes allein kein Kriterium für die Erhaltungswürdigkeit. "Das betreffende Haus ist laut Gutachten baulich in einem sehr schlechten Zustand. Das Landschaftsbild der typischen Streusiedlung kann auf längere Sicht durch einen Ersatzbau besser geschützt werden. Wir haben uns diesen Entscheid nicht leicht gemacht."
Wie Bausekretär Carlo Wieder gegenüber "buebikernews" bestätigte, soll das Doppelhaus nach der Entlassung aus dem Inventar abgerissen und durch einen Ersatzbau ersetzt werden. "Der Eigentümer hatte eine Baubewiligung für einen Umbau, stellte dann aber nach dem Ausräumen fest, dass die Bausubstanz in einem so schlechten Zustand ist, dass sich ein Umbau nicht lohnt", sagte Wiedmer. Darum sei der Eigentümer wieder auf die Gemeinde zugekommen und habe um Entlassung aus dem Schutzinventar gebeten, um einen Ersatzbau möglich zu machen.
In den vergangenen Jahren waren in Bubikon wiederholt alte Häuser aus dem kommunalen Denkmalschutz gestrichen worden. Fast immer ging es darum, den Eigentümern Um- oder Neubaupläne zu ermöglichen. 2011 betraf es eine alte ehemalige Trotte im Bubiker Dörfli. Vor rund einem Jahr wurde dem alten Bauernhaus an der Schulstrasse 27 die Schutzwüprdigkeit abgesprochen. Wenig später standen dann die Bauprofile für eine Neuüberbauung des Grundstücks.
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