"Deutliche Stimme der Kirchgemeindebasis“

Kirchenpflege Bubikon will Anliegen der Petition gegen Kirchenfusion "nach Kräften vertreten"

Die reformierte Kirchenpflege Bubikon wird im weiteren Verlauf des landeskirchlichen Projekts „KirchGemeindePlus“ die mit einer Petition zum Ausdruck gebrachte ablehnende Stimme der Kirchgemeindebasis nach Kräften vertreten. Dies geht aus der am Sonntag an der Kirchgemeinde-versammlung verlesenen Stellungnahme hervor. An der von 46 Stimmberechtigten besuchten Kirchgemeinde-versammlung wurden der Jahresbericht von Kirchenpflege und Pfarrämtern zur Kenntnis genommen und die Jahresrechnung 2012 verabschiedet. Sie schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 20‘382.18.

 

Mitglieder eines Komitees haben am 4. Juni 2013 der Kirchenpflege eine von 988 Personen unterzeichnete Petition eingereicht ("buebikernews" berichtete). Später wurden offenbar noch 30 Unterschriften nachgereicht, womit die Petion nun insgesamt 1018 Unterschriften aufweist, wie die Kirchenpflege schreibt. Das Begehren ersucht die Kirchenpflege, sich im Zusammenhang mit dem Projekt „KirchGemeindePlus“ der Zürcher Landeskirche „für die Erhaltung der Selbstständigkeit der ev.-ref. Kirchgemeinde Bubikon und gegen einen Zusammenschluss mit anderen Kirchgemeinden einzusetzen.“  Die Kirchenpflege hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2013 beraten und anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2013  dazu sStellung genommen.


"Petitionen sind Bittschriften an Behörden und beinhalten keine bindende Verpflichtung", heisst es in der Stellungnahme: "Nichtsdestotrotz haben sie in westlichen Demokratien traditionsgemäss ein grosses Gewicht und vermögen behördliches Handeln durchaus zu beeinflussen." Die Kirchenpflege Bubikon stehe dem Projekt „KirchGemeindePlus“, das bis 2018 kantonsweit Zusammenschlüsse kleiner und mittlerer Kirchgemeinden vorsieht, kritisch bis ablehnend gegenüber.  Sie fühle sich durch die Petition "in ihrer kritischen Haltung bestärkt und demokratisch legitimiert".

 

Trotzdem werde sie sich der Teilnahme am weiteren Projektverlauf mit Diskussionen und Konferenzen in verschiedenen Gremien auf allen Stufen (Kanton, Bezirk, Region) nicht verweigern können. Ebenso sei darauf hinzuweisen, dass schlussendlich die Synode, das kantonale Kirchenparlament, gemäss landeskirchlichem Zeitplan im Sommer 2017 im Rahmen eines Gesamtpakets über die „Regionalisierung“ der Kirchgemeinden abstimmen werde. Die Kirchenpflege werde aber im Rahmen der gesetzlichen und politischen Möglichkeiten im weiteren Projektverlauf die mit der Petition zum Ausdruck gebrachte deutliche Stimme der Bubiker Kirchgemeindebasis nach Kräften vertreten.“

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