Bubiker Wahlkarussell beginnt sich zu drehen

Behördenmitglieder sollen sich bis zum 13. September erklären, falls sie 2014 nicht mehr antreten wollen

Alle Bubiker Behördenmitglieder erhalten dieser Tage Post von der Gemeinderatskanzlei: In einem Brief orientiert der Gemeinderat als Wahlvorsteherschaft über die Gesamterneuerungswahlen im kommenden Frühling, die am 30. März 2014 und – falls ein zweiter Wahlgang erforderlich ist – am 18. Mai 2014 durchgeführt werden.

 

Wer von den bisherigen Behördenmitgliedern auf Ende der Amtsdauer zurücktreten möchte, muss dies bis zum 13. September 2013 schriftlich der Gemeinderatskanzlei mitteilen. Dieser Termin ist, was die Mitglieder der Schulpflege betrifft, pikant: Die Schulpflege hat nämlich angekündigt, dass sie ihre Mitgliederzahl auf die kommende Amtsperiode von neun auf sieben Mitglieder reduzieren möchte ("buebikernews" berichtete). Dazu ist eine Revision der Schulgemeindeordnung nötig, die am 25. Juni an einem Orientierungsabend vorgestellt und am 22. September der Urnenabstimmung vorgelegt werden soll. Zum Zeitpunkt, da sich die Schulpflegerinnen und Schulpfleger entscheiden müssen, ob sie nochmals antreten wollen, ist also noch nicht klar, ob die Behörde nun neun oder sieben Mitglieder umfassen wird. "Diese Problematik war uns bewusst", erklärt Gemeindeschreiber Matthias Willener, "doch der frühe Wahlzeitpunkt und der enge Zeitplan der Vorbereitung machten es nötig, das Schreiben mit diesem Termin jetzt zu verschicken." Den politischen Parteiuen müsse genügend Zeit für die Vorbereitung der Neuwahlen eingeräumt werden, heisst es auch im Brief des Gemeinderats.

 

Bereits bekannt ist, dass zwei Präsidien neu zu besetzen sein werden: Sowohl Gemeindepräsident Bruno Franceschini als auch Schulpräsident Hans Murer haben schon anlässlich der letzten Wahl im Jahr 2010 erklärt, dass dies ihre letzte Amtsperiode sein werde. An der Urne zu wählen sind im Frühling 2014 der Gemeinderat (7 Mitglieder), die Schulpflege (9 oder 7 Mitglieder), die Sozialbehörde (5 Mitglieder), die Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder) und die reformierte Kirchenpflege (7 Mitglieder).

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