Kantonsweite Aktion in Asien-Restaurants

Ein Grossaufgebot der Kantonspolizei Zürich hat, unterstützt durch das Forensische Institut Zürich sowie verschiedenen Kommunalpolizeien, am Dienstagmittag (4.6.2013) mehr als 30 asiatische Gastrobetriebe kontrolliert. Beim Einsatz handelt es sich um eine durch das Bundesamt für Polizei koordinierte Aktion gegen die illegale Einreise, den illegalen Aufenthalt und die illegale Beschäftigung von chinesischen Arbeitskräften; neun Kantone waren beteiligt. Im Kanton Zürich wurden gegen 230 Personen kontrolliert und 36 festgenommen die mutmasslich ohne oder mittels erschlichenen Bewilligungen einer Tätigkeit nachgingen. Die fehlbaren Arbeitgeber werden zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

 

Während der Mittagszeit kontrollierten Fahnder, Kriminalpolizisten, Angehörige der Regionalpolizei, des Sicherheitspolizeilichen Einsatzdienstes sowie der Flughafenpolizei der Kantonspolizei Zürich, unterstützt durch das Forensische Institut Zürich und verschiedener Kommunalpolizeien, kantonsweit mehr als 30 asiatische Gastrobetriebe, darunter auch Betriebe im Zürcher Oberland. Gemäss polizeilichen Erkenntnissen bestand der dringende Verdacht, dass in den kontrollierten Lokalen, teilweise seit längerer Zeit, chinesische Staatsbürger ohne oder mittels erschlichenen Bewilligungen einer Arbeit nachgehen.

Anlässlich der Kontrollen wurden gegen 230 Arbeitskräfte überprüft. Es resultierten 36 Festnahmen wegen mutmasslichen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer. Bei den Festgenommenen handelt es sich mehrheitlich um chinesischstämmige Personen, die sich mit gefälschten oder ihnen nicht zustehenden Dokumenten eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen haben oder über keine entsprechende Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit verfügen.

Festgenommene, die sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, werden im Anschluss an die polizeiliche Sachbearbeitung der zuständigen Staatsanwaltschaft und später zur Prüfung fremdenpolizeilicher Massnahmen dem Migrationsamt zugeführt. Einige wurden zwischenzeitlich aus der Polizeihaft entlassen.

Die fehlbaren Arbeitgeber werden ebenfalls wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

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